Sportordnung des DSB

Regeln für Gewehr Teil 1; Seite 10 1 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2023 1.4.7 Schaftkappe 300 m Standardgewehr, 10 m Luftgewehr Die Schaftkappe darf nach rechts oder links ver- setzt werden, dabei darf der Abstand der äußersten Messpunkte max. 30 mm von der Hinterschaftmitte entfernt sein. Wird eine mehrteilige Schaftkappe verwendet, können alle Teile versetzt sein, müssen aber in eine Richtung von der Mitte aus gesehen sein. (Alle Teile nach links oder nach rechts.) 1.5 Festlegungen 1.5.1 Festlegungen für alle Gewehre 1. Kompensatoren, Mündungsbremsen oder ähnlich wirkendes Zubehör sowie Rückstoßdämpfer sind nicht erlaubt. 2. Laufverlängerungen und Läufe dürfen keine seitlichen Öffnungen aufweisen. 3. Jegliche Konstruktion oder Zubehörteile innerhalb des Laufs oder des Verlängerungsrohrs außer den Zügen und der Kammer für die Kugel / Patrone sind verboten. 4. Mehrlader müssen bei Einzelladerwettbewerben als Einzellader verwendet werden. 5. Voll- und Halbautomaten sind nicht zugelassen. Visierung 1. Zielfernrohre dürfen nicht an der Waffe angebracht sein. (Ausn. siehe G-Tabelle 1.36, 1.41 bis 1.44) 2. Der Schütze darf Korrekturgläser (z. B. Brille, Schießbrille usw.) verwenden. Gläser zum Astigmatismusausgleich sind erlaubt. 3. Ab der Klasse Herren II /Damen II dürfen Linsen mit Vergrößerung verwendet werden. 4. Lichtfilter (Farbfilter) dürfen am Korn und/oder Diopter montiert sein. 5. Ein Visier mit Prismen- oder Spiegelvorrichtung darf nur von Schützen benutzt werden, die von der rechten Schulter aus schießen, aber mit dem linken Auge zielen oder umgekehrt. Es darf jedoch kein vergrößerndes Glas oder System verwendet werden.

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