Sportordnung des DSB

Regeln für Gewehr Teil 1; Seite 9 1 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 1.4.4 Blende Eine Blende von maximal 30 mm Höhe (A) und 100 mm Länge (B) darf am Gewehr oder am Visier nur auf der Seite des nicht zielenden Auges befestigt sein. 1.4.5 Riemen Die maximale Riemenbreite beträgt 40 mm. Der Riemen darf nur über dem linken Oberarm getragen und von dort mit dem Vorderschaft des Gewehrs verbunden werden. Er darf nur von einer Seite über den Handrücken oder das Handgelenk laufen. Kein Teil des Gewehrs darf den Riemen oder irgendeines seiner Zubehörteile berühren, ausgenommen am Riemenhalter und am Handstopp. 1.4.6 Schaftkappe und Haken Der Haken an der Schaftkappe darf an seinem Ende nicht mehr als 153 mm vom tiefsten Punkt der Krümmung der Schaftkappe, der normalerweise an der Schulter anliegt, entfernt sein. Gemessen wird parallel zur Laufachse von einer Senkrechten aus, die den tiefsten Punkt der Schaftkappe tangiert (A). Die äußere Länge des Hakens einschließlich der Bogen oder Krümmungen darf 178 mm nicht überschreiten (B). Alle Maße in mm Hinweise: das Maß 25 mm gilt nicht für Zimmerstutzen, KK-100 m und Auflage

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