Sportordnung des DSB

Regeln für Gewehr Teil 1; Seite 8 1 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 1.3 Messgeräte 1.3.1 Dickenmessung Die Geräte zum Messen der Dicke von Bekleidung und Schuhen müssen auf 1/10 Millimeter genau arbeiten. Die Messungen werden mit 5 kg Gewicht (Druck) vorgenommen. Das Gerät muss zwei kreisförmige, ebene Messflächen mit je 30 mm Durchmesser haben, die einander gegenüberstehen. 1.3.2 Steifigkeitsprüfung Bei Geräten zum Messen der Steifigkeit drückt eine kreisförmige Messplatte mit 20 mm Durchmesser das zu prüfende Material mit einem Druck von 1 kg über einen Messzylinder mit 60 mm Durchmesser. Das Material muss mindestens 3,0 mm nachgeben, um den Anforderungen zu entsprechen. 1.4 Zubehör 1.4.1 Schießkoffer Der Schießkoffer darf nicht vor der vorderen Schulter des Schützen an der Feuerlinie abgestellt werden, außer beim Stehendanschlag, bei dem ein Schießkoffer, ein Tisch oder ein Stativ als Waffenablage zwischen den Schüssen benutzt werden darf. Die Benutzung eines Stativs zum Abstützen des Gewehres zwischen den Schüssen ist erlaubt, sofern kein Teil des Ständers höher als die Schultern des Athleten in der Stehend-Schießstellung ist. Der Ständer darf im Stehendanschlag nicht vor dem Schießtisch oder der Bank platziert werden. Es ist darauf zu achten, dass das Gewehr während des Abstützens auf jeder Seite, nicht in den Bereich des Nachbarathleten ragt. Aus Sicherheitsgründen muss das Gewehr, während es auf der Gewehrstütze liegt, vom Athleten gehalten werden. Schießkoffer, Tisch oder Stativ müssen nach Größe und Bauart so beschaffen sein, dass sie Schützen am Nachbarstand weder stören noch einen Windschutz bieten. 1.4.2 Kniendrolle Für das Schießen in der Kniendstellung ist nur eine zylindrisch geformte Rolle mit maximal 250 mm Länge und 180 mm Durchmesser erlaubt. Sie muss aus weichem, geschmeidigem Material sein. Ein Verformen der Rolle durch Zusammenbinden oder auf andere Art ist nicht erlaubt. 1.4.3 Handstütze, Vorderschafterhöhung, Griff Jegliche Zusatzvorrichtung oder Erhöhung unter dem Vorderschaft, die in puncto Breite und Verlauf nicht mit dem Vorderschaft übereinstimmt, bzw. Griffmulden aufweist, ist als Handstütze anzusehen. Die Handstütze für das Stehendschießen darf nicht weiter als 200 mm unterhalb der Laufachse reichen. Der Griff für die rechte Hand darf nicht so geformt sein, dass er auf dem Riemen oder dem linken Arm aufliegt.

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