Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 33 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.21 Allgemeines, Flinten, Munition, Kleidung und Schießordnung Verboten ist jede Vorrichtung, Munition oder Ausrüstung, die in den vorliegenden Regeln nicht enthalten ist oder dem Sinn dieser Regeln widerspricht. Sämtliche Vorgaben der Sportordnung und Vorgaben der Standgenehmigung bezüglich Sicherheit sind zu beachten. Die Teilnehmer sind vor Wettkampfbeginn durch den leitenden Hauptrichter zu belehren. Ein Merkblatt des Standbetreibers ist den Teilnehmern zur Kenntnis zu bringen und im offiziellen Aushang der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Alle Angaben in dieser Sportordnung gelten für Links- und Rechtschützen gleichermaßen. Auch wenn die männliche Anrede gewählt ist, gilt sie für weibliche Teilnehmer gleichermaßen. Alle Teilnehmer an Wettkämpfen akzeptieren die Regeln der DSB-Sportordnung. 3.21.1 Flinten n Z ugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. Vorderschaftrepetierer (sog. Pumpguns), Unterhebelrepetierer, Flinten mit einem Release-Abzug (Schuss bricht durch Loslassen des Abzuges) und Flinten mit einem Leuchtpunktzielgerät sind verboten. n D as Wechseln der Flinte während einer Serie ist nicht gestattet; das Gleiche gilt für funktionsfähige Flintenteile (einschl. wechselbarer Chokeeinsätze), es sei denn, der Hauptrichter erkennt einen Waffenfehler an, der nicht sofort behoben werden kann. Zwischen den Runden ist das Wechseln von Waffen, Wechselchokes oder Läufen erlaubt. n H albautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden. Sie müssen so beschaffen sein, dass durch den Hülsenauswurf kein anderer Teilnehmer gestört wird. Beim Tragen auf dem Schießstand muss die Mündung nach oben oder unten zeigen. n G ewehrriemen sind verboten. n E s ist verboten, die Waffe eines anderen Schützen ohne dessen Erlaubnis zu berühren. n D ie Verwendung von Mikrokameras an der Flinte ist verboten. n U nbenutzte Waffen müssen in einem Waffenständer abgestellt werden. 3.21.2 Munition n D as Gewicht der Schrotladung darf 28,5 g nicht überschreiten. Es sind nur kugelförmige Schrote aus Blei, Bleilegierung oder alternativem Material von mindestens 1,9 mm und maximal 2,6 mm Durchmesser zugelassen. n D ie Schrote dürfen metallbeschichtet sein. n E inschränkungen durch den Wettkampfausrichter/Veranstalter sind zulässig (z. B. kein Blei / kein Weicheisen / keine nickelbeschichteten Schrote). n S chwarzpulver-, Leucht- und Brandmunition sowie andere Spezialpatronen sind verboten. Es dürfen keine verschiedenen Schrotgrößen innerhalb einer Patrone gemischt werden. n E s dürfen keine Änderungen, die einen Streueffekt durch Spezialkomponenten, Streukreuze usw. bewirken, vorgenommen werden. 3.21.2.1 Munitionskontrolle Der Hauptrichter kann zwei (2) Patronen aus der Waffe oder aus der Tasche der Schießweste von einem oder mehreren Schützen entnehmen, damit die Jury die Einhaltung der Vorschriften prüfen kann.

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