Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 34 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.21.3 Kleidung Es liegt in der Verantwortung des Wettkampfteilnehmers, in einer der öffentlichen Veranstaltung angemessenen Kleidung zu erscheinen. Sporthosen, Trainingshosen und -jacken für Damen und Herren sowie ähnliche Sportblousons, Kleider und Röcke für Damen sind erlaubt. Bermudashorts, bei denen die Unterkante der Hosenbeine nicht höher als 5 cm über der Mitte der Kniescheibe endet, sind erlaubt. Das Tragen von Hemden, T-Shirts und ähnlichen Bekleidungsstücken ohne Ärmel ist nicht gestattet. Unter der Schießweste ist ein nackter Oberkörper nicht erlaubt. Das Tragen von Sandalen ist aus Sicherheitsgründen verboten. 3.21.3.1 Augenschutz Alle Schützen und Mitarbeiter müssen während des Wettkampfes unzerbrechliche Schießbrillen oder ähnlichen Augenschutz tragen. 3.21.3.2 Gehörschutz Alle Schützen und Mitarbeiter müssen während des Wettkampfes Gehörschutzkappen oder einen anderen Gehörschutz wie Ohrstöpsel oder Selektoren tragen. 3.21.3.3 Startnummer Die Startnummer ist auf dem Rücken des Schützen zwischen den Schultern und der Taille zu tragen und muss vollständig sichtbar sein. 3.21.3.4 Ausrüstung Es ist den Schützen untersagt, elektronische, mechanische oder sonstige Geräte zu verwenden, mit denen dem Schützen die Flugbahnen der Wurfscheiben bei Abwurf angezeigt werden können. Im Wettkampfbereich ist den Schützen, Trainern und Betreuern die Benutzung von Mobiltelefonen, Walkie-Talkies und vergleichbaren Geräten untersagt. Mobiltelefone müssen aus- oder lautlos geschaltet sein. Für einen Durchgang muss jeder Schütze immer genügen Munition mit auf den Stand nehmen. 3.21.4 Schießordnung 3.21.4.1 Rotten Eine Rotte sollte aus sechs (6) Schützen bestehen, es sei denn, die Einteilung lässt dies nicht zu. Rotten, in denen weniger als sechs (6) gemeldete Schützen schießen, sollen nach Möglichkeit durch erfahrene Schützen, die nicht am Wettbewerb teilnehmen, aufgefüllt werden (Füllschützen). Resultate und Ergebnislisten sollen, um eine fortlaufende Abwicklung des Schießbetriebs sicherzustellen, auch von diesen Füllschützen geführt werden, jedoch ohne Vermerk der Namen. 3.21.4.2 Schützenstand Der Schütze muss mit beiden Füßen innerhalb des markierten Schützenstandes (Station) stehen. Die Station ist quadratisch mit einer Größe von 100 cm x 100 cm (Bei Parcours 3.35 kann sie auch rund mit einem Durchmesser von 100 cm sein).

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