Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 35 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.22 Wurfscheiben Bei Universaltrap (3.40) sind Standard-Wurfscheiben (110 cm +/- 1mm Durchmesser, 105 Gramm +/- 5 Gramm Gewicht und einer Höhe von 25 mm – 26 mm) zwingend vorgeschrieben. Bei Compak®-­ Sporting (3.30) kommen mit Minischeibe (60 mm Durchmesser), Midischeibe (90 mm Durchmesser), Battue (Segelscheibe) und Rollhasen weitere Sonderscheiben zum Einsatz. Bei Parcours (3.35) zusätzlich noch Flash- oder Elektroscheiben. Die Farbe der Scheiben soll so gewählt werden, dass sie sich deutlich vom Hintergrund abheben. Segelscheiben sollten bei kurzen Flugbahnen nicht verwenden werden. 3.22.1 Einzelscheiben Eine Einzelwurfscheibe, unabhängig vom Typ, wird von einer (1) Wurfmaschine ausgelöst. Auf eine Einzelwurfscheibe müssen beide Schüsse abgegeben werden können. 3.22.2 Simultandoubletten Beide Wurfscheiben werden von einer (1) oder zwei (2) verschiedenen Maschinen gleichzeitig ausgelöst. Die Ziele dürfen in beliebiger Reihenfolge beschossen werden. 3.22.3 Doubletten auf Schuss Beide Wurfscheiben werden von einer (1) oder zwei (2) verschiedenen Maschinen geworfen. Die 2. Wurfscheibe wird innerhalb eines Zeitraumes von 0-3 Sekunden ausgelöst, nachdem der 1. Schuss gefallen ist. 3.22.4 Rafaledoubletten Beide Ziele werden aus der gleichen Wurfmaschine und in gleicher Richtung so schnell wie möglich ausgelöst. Die Scheiben dürfen in beliebiger Reihenfolge beschossen werden. 3.22.5 Regelgerechte Wurfscheiben Als regelgerechte Wurfscheibe wird eine vom Schützen abgerufene, nach den Regeln geworfene, nicht beschädigte Wurfscheibe angesehen. 3.22.6 Beschädigte Wurfscheiben Der Schütze, der eine beschädigte Wurfscheibe erhalten hat, muss seinen Schuss auf eine regelgerechte Wurfscheibe wiederholen, unabhängig davon, ob er die beschädigte Scheibe getroffen hat oder nicht. 3.22.7 Regelwidrige Wurfscheiben Jede Wurfscheibe, deren Wurfrichtung, Winkel, Höhe oder Weite nicht den Regeln entspricht, gilt als regelwidrige Wurfscheibe. 3.22.8 Nicht angenommene (verweigerte) Wurfscheiben Wird eine Wurfscheibe nicht gemäß den Regeln geworfen, so hat der Schütze das Recht, die Annahme zu verweigern. Er gibt dies zu erkennen, indem er seine Flinte öffnet und einen Arm hebt.

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