Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 35 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.27.3 Suspendierung Wenn sich nach Ablauf der Protestzeit eines Wettkampfes herausstellt, dass ein Wettkämpfer einen schweren Verstoß gegen die DSB-SpO begangen hat, kann die Wettkampfjury des betreffenden Wettkampfes die Suspendierung (vgl. einem Startverbot) für den nächsten Wettkampf aussprechen. 8.27.4 1 Minute Zeitstrafe Eine Zeitstrafe von einer Minute wird verhängt gegen einen Wettkämpfer oder eine Mannschaft für: n g eringfügige Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder die Anforderungen der Sportlichkeit (1 Min.). 8.27.5 2 Minuten Zeitstrafe Eine Zeitstrafe von zwei Minuten wird verhängt gegen Wettkämpfer oder Mannschaften für: 1. jede Strafrunde, die als Folge von Schießfehlern unmittelbar nach jedem Liegend- und Stehendschießen von einem Wettkämpfer nicht gelaufen wurde; 2. jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Wettkämpfer das Rennen im Einzel-, Sprint-, Massenstart-, Staffelwettkampf aufnimmt, bevor er alle fünf / acht Schuss abgefeuert hat und dabei nicht alle Ziele getroffen hat; 3. kleinere Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplay und die Anforderungen der Sportlichkeit. 8.27.6 Disqualifikation Ein Wettkämpfer oder eine Mannschaft wird disqualifiziert für 1. Teilnahme an einem Wettkampf ohne entsprechende Teilnahmeberechtigung; 2. Annahme von nicht gestatteter Hilfeleistung seitens eines Mitgliedes des Betreuerstabes oder eines nicht am Wettkampf teilnehmenden Mitgliedes der eigenen Mannschaft; 3. Verwendung von Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung, die nicht den DSB-Regeln entspricht, einschließlich nicht genehmigter Werbung bei einer Veranstaltung oder einem Wettkampf des DSB; 4. umgehen der Start- Ziel-, oder Materialkontrollen; 5. Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den Regeln markiertem Gewehr; 6. unzulässige Veränderung an Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung nach erfolgter Kontrolle und Markierung; 7. Teilnahme an einem Wettkampf mit einer laut Startliste nicht zugewiesenen Startnummer oder Startnummernfarbe, ganz gleich, ob dies absichtlich oder auf Grund eines eigenen Fehlers oder eines solchen seiner Mannschaft erfolgt; 8. abweichen vom markierten Streckenverlauf, Laufen einer falschen Strecke oder Laufen von Streckenschleifen in falscher Reihenfolge oder falscher Richtung; 9. das Fortsetzen des Wettkampfes, nachdem der Athlet in einem Staffel-, oder Massenstartwettkampf überrundet wurde und von einem Offiziellen aus dem Rennen genommen wurde; 10. nichttragen des Gewehrs mit nach oben zeigendem Lauf; 11. Behinderung eines anderen Wettkämpfers auf der Strecke oder auf dem Schießstand; 12. Entgegennahme von unzulässiger Hilfeleistung durch eine andere Person bei der Reparatur von Ausrüstung oder anderer nicht genehmigter Hilfeleistung;

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