Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 36 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 13. Abgabe von mehr als fünf Schuss bei einer Schießeinlage im Einzel-, Sprint-, Massenstart- oder von mehr als acht Schuss im Staffelwettkampf; 14. Verharren in einer falschen Schießposition (liegend auf Stehendscheibe oder stehend auf Liegendscheibe) oder verharren in einer falschen Schießstellung (siehe Nr. 8.21.4) nach Ermahnung durch die Standaufsicht; 15. Schussabgabe in falscher Positionsabfolge (siehe Tabelle 1 bzw. 2); 16. Verwendung eines zweiten Magazins, statt verloren gegangene oder Ersatzmunition für nicht funktionierende Patronen oder Reservemunition einzeln oder einzeln aus einem Magazin / Ladestreifen (LG) zu laden; 17. Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen; 18. ernsthafte Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplay oder die Anforderungen der Sportlichkeit. 8.28 Materialkatalog Der Zweck des Materialkatalogs Sommerbiathlon des DSB besteht darin, alle sich auf das Material beziehenden Aspekte von Sommerbiathlon-Wettkämpfen zu regeln. Der Katalog leitet sich von der Verbindlichkeit der Wettkampfregeln des DSB ab und ist Teil dieser Regeln. Der Materialkatalog enthält Definitionen, aktuelle Spezifikationen und Anforderungen bezüglich des gesamten im Wettkampf verwendeten Materials, das Genehmigungsverfahren für die Einführung von neuen Materialien, sowie die Kontrollverfahren, die für die Durchsetzung der für das Material geltenden Regeln anzuwenden sind. Im Wesentlichen stellt der Katalog sicher: n d en Grundsatz der Fairness und der Chancengleichheit für alle Wettkämpfer; n d ie Sicherheit und Gesundheit aller mit Sommerbiathlonwettkämpfen in Verbindung stehenden Personen. 8.28.1 Wettkampfausrüstung Der Begriff Wettkampfausrüstung bezieht sich auf alle Gegenstände, die ein Wettkämpfer während eines Wettkampfes und während des Offiziellen oder Inoffiziellen Trainings während einer Veranstaltung trägt oder mit sich führt. Der Begriff Wettkampfausrüstung umfasst z.B. Laufschuhe, Gewehr, Munition, Magazine, Bekleidung, sowie Zusatzausrüstung wie Handschuhe, Brillen, Gehörschutz, Gewehrtaschen. 8.28.2 Organisationsausrüstung Die Organisationsausrüstung ist das gesamte andere Material, das für die Durchführung eines Sommerbiathlonwettkampfes oder für die Durchführung des Trainings bei einer Veranstaltung benötigt und vom Wettkämpfer nicht getragen oder mitgeführt wird. Beispiele für Organisationsausrüstung sind: Scheiben, Zeitnahme-Ausrüstung, Schießmatten, Ablagemöglichkeit für die Aufnahme von Munition, Windfahnen, Hinweis-, Ausrüstungs-Messeinrichtungen usw. 8.28.3 Gewehre Das Gewehr darf keine automatische oder halbautomatische Konstruktion aufweisen. Der Lade- und Entladevorgang darf ausschließlich durch die Muskelkraft des Wettkämpfers erfolgen.

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