Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 37 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.28.3.1 Bestandteile eines Biathlon-Gewehrs Abbildung 5 zeigt, aus welchen Bestandteilen Ein Biathlon-Gewehr zusammengesetzt sein darf und gibt eine Bezeichnung der Teile des Gewehrs. Abbildung 5: Bestandteile des Biathlongewehres 8.28.3.2 Spezifikationen Die in Wettkämpfen verwendeten Gewehre müssen folgende Spezifikationen aufweisen: n D er Abstand zwischen der Laufachse und der Unterkante des Vorderschaftes einschließlich des Magazins und des Abzugsbügels darf 140 mm nicht überschreiten. n D ie Stärke der Schaftbacken, gemessen von der Vertikale der Laufachse, darf 40 mm nicht überschreiten. Ein klappbarer Hinterschaft ist nicht zulässig. Zielhilfsmittel gemäß SpO 0.5.3.1 sind zulässig. n D a es sich bei Sommerbiathlon um Veranstaltungen handelt, die bei jeder Witterung im Freien ausgetragen werden, gibt es für Blenden bezüglich der Größe keine Einschränkungen. n D as Kaliber des Laufes muss bei KK 5,6 mm betragen (.22 inch rifle). n D as Kaliber des Laufes muss bei LG 4,5 mm betragen (.177). n D as Abzugsgewicht bei Mehrladewaffen LG & KK muss mindestens 0,5 kg betragen. n F ür alle Einzellader KK und LG ist kein Abzugsgewicht vorgegeben. n D er Abzug muss von einem festen in sich geschlossenen Abzugsbügel umgeben sein. n D as Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein. Die Breite des Schießriemens und des Armriemens darf 40 mm nicht überschreiten. n D as Anbringen und Nutzen von Tragegestellen ist bei allen Sommerbiathlonveranstaltungen des DSB nicht erlaubt. n D ie Magazine / Ladestreifen (LG) müssen so ausgelegt sein, dass sie nicht mehr als 5 Patronen/Diabolos fassen können. Reservepatronen /Diabolos müssen in einem Magazin/ Ladestreifen (LG) oder am Schaft mitgeführt werden. Jedoch darf kein Schuss Reservemunition in der Patronenkammer mitgeführt werden. Die Magazine / Ladestreifen (LG) die für den jeweiligen Wettkampf benötigt werden müssen / am Vorderschaft /Hinterschaft angebracht sein. Es ist nicht erlaubt Magazine / Ladestreifen (LG) im Wettkampf zu verwenden, die nicht an der Waffe angebracht sind, Ausnahmen sind nur bei Doppelnutzung der Waffe erlaubt. n A uf beiden Seiten des Vorderschaftes muss beginnend vom Abzug in Richtung Laufende eine 15 cm lange und 4 cm breite, glatte, rechteckige Markierungsfläche als Werbefläche des Ausrichters frei von anderen Markierungen und Reservemunition bleiben.

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