Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 31 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Sportschießen Die Fa. Fleximed GMBH hat um Klärung der Zulassung ihrer Schuheinlagen gemäß Sportordnung nachgesucht. Bei den betr. Schuheinlagen handelt es sich um keine Versteifung der Sohle, da diese Einlagen in Laufrichtung eine Abrolleigenschaft haben. Die Verwendung der Einlagen widerspricht somit nicht der Sportordnung 1.2.5 Schießschuhe Abs. 2. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 29.04.2016 4-2015 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: 4/2015 Ablage: Sportordnung Betrifft: Verwendung von Fleximed Schuheinlagen

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