Waffenrecht

Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Waffenrecht

27.03.2020 11:35

Nach der rechtsterroristischen Tat von Hanau ist das deutsche Waffenrecht erneut Thema im Deutschen Bundestag, nachdem erst im Dezember 2019 das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen wurde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt hierzu einen entsprechenden Antrag ein, nachdem 

1. hinreichend wirksam gewährleistet werden soll, dass eine erteilte waffenrechtliche Erlaubnis zuverlässig entzogen wird, wenn die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist und
2. durch die, die nach dem Waffengesetz bereits vorgeschriebene Überprüfung im Hinblick auf die persönliche Eignung in psychologischer Hinsicht verbessert wird.

Dieser Antrag wurde an den Innenausschuss verwiesen (Seite 18680 des Protokolls der 149. Sitzung des Deutschen Bundestages).

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