Anti-Doping
1. Quartalsmeldung 2015
Die NADA hat turnusgemäß auf die rechtzeitige Abgabe der Meldungen in ADAMS für das 1. Quartal 2015 hingewiesen. Bis zum 25.12.2014 müssen die Eingaben erfolgt sein. Jedem Athleten, der zu der Abgabe seiner Daten verpflichtet ist, wird von der NADA eine entsprechende Mail zugehen.
Der Deutsche Schützenbund möchte seinerseits noch einmal auf diesen Termin aufmerksam machen und um rechtzeitige und vollständige Abgabe der Daten bitten. Insbesondere sollten gerade aufgrund der Feiertage und der damit erschwerten Kontaktaufnahme mit der NADA bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten, die Meldung rechtzeitig vorgenommen werden.
- Text: DSB