Anti-Doping
2. Quartalsmeldung 2014
Der Deutsche Schützenbund weist auf die rechtzeitige und turnusgemäße Abgabe der Meldungen in ADAMS für das 2. Quartal 2014 hin. Bis zum 25.03.2014 müssen die Eingaben erfolgt sein.
Der Deutsche Schützenbund möchte seinerseits noch einmal auf diesen Termin aufmerksam machen und um Abgabe der Daten bitten. Insbesondere sollte noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass jegliche Nicht-Meldung oder unvollständige Meldung in ADAMS zu einer ersten Verwarnung (Strike) durch die NADA führt. Strikes behalten für 18 Monate ihre Gültigkeit. Drei Strikes führen zur Sperre. Der Deutsche Schützenbund empfiehlt die erforderliche Meldung rechtzeitig aufzugeben, damit bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten, die Meldung rechtzeitig vorgenommen werden.