Anti-Doping

Ab 2011 keine Declaration Use nötig

20.04.2011 00:00

Mit der neuen Verbotsliste 2011 hat die WADA für das kommende Jahr die Erklärung zum Gebrauch (Declaration of Use =DoU) abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2011 müssen Athletinnen und Athleten der NADA-Testpools RTP, NTP und ATP den inhalativen Gebrauch der Beta-2-Agonisten Salbutamol und Salmeterol sowie den inhalativen Gebrauch von Glukokortikosteroiden (kortisonhaltige Asthmastrays) nicht mehr über eine DoU anzeigen.

Diese müssen dann lediglich bei einer Dopingkontrolle auf dem Dopingkontrollformular angegeben werden. Wie die NADA informierte, kann der Athlet eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Anwendung vorlegen. Dazu bietet die NADA (www.nada-bonn.de) ein einfaches Formular an, die schriftliche Bescheinigung kann aber auch formlos erfolgen. Mitglieder des Registered Testing Pools sollten die Anwendung jedoch nach wie vor in ADAMS eintragen und im Falle einer Kontrolle auf dem Dopingkontrollformular angeben.

 

Bericht: DLV - Deutscher Leichtathletik-Verband

Bild: NADA - Nationale Anti Doping Agentur