Infothek Waffenrecht
Anhörung im Innenausschuss
Im September hatte die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN einen Antrag in den Bundestag eingebracht „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“, den der Bundestag mit Beschluss vom 22. September 2017 an den Innenausschuss zur weiteren Beratung verwiesen hat.
Dieser Antrag stellt die schon seit Jahren üblichen Forderungen nach Verschärfung des Waffenrechts, weil die Anschläge in Paris auf „Charlie Hebdo“ und die Morde in München sowie die „hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa mit Schusswaffen“ Handlungsbedarf aufzeigten.
Zudem müssten zur Bekämpfung der internationalen Terrornetzwerke das von der Europäischen Kommission anvisierte Maßnahmenpaket umgesetzt werden. Im Einzelnen wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert
1. sich dafür einzusetzen, dass
- Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese besonders gefährlich sind
- strenge Aufbewahrungsregeln für Schusswaffen und Munition mit einer getrennten Lagerung von Schusswaffen und Munition erlassen werden
- Kontrollsysteme zur Sicherstellung der physischen, kognitiven und psychologischen Eignung für Erwerb und Besitz von Schusswaffen eingerichtet werden
- bei Erwerb einer Schusswaffe eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist
- Autorisierungen für Erwerb und Besitz von Schusswaffen alle 5 Jahre zu erneuern sind
- eine „Abkühlperiode“ von mindestens 1 Monat zwischen Kauf und Übergabe der Waffe eingeführt wird
2. einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen, der
- regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und Kontrollen der Aufbewahrung vorsieht
- spezielle Vorschriften zur Aufbewahrung vorsieht
- die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen verbietet
3. sich bei der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass
- das Führen von Schießbüchern bei der Prüfung des Bedürfnisgrundes „Sport“ vorgeschrieben wird
Der Innenausschuss hat zu diesem Antrag eine Öffentliche Anhörung anberaumt, die am Montag, den 28. November 2017 um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus stattfindet. Berichterstatter sind die Abgeordneten Zertik (CDU/CSU), Fograscher (SPD), Renner (DIE LINKE) und Mihalic (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN). Als Sachverständige sind geladen: Prof. Dr. Feltes von der Ruhr Universität Bochum, Roman Grafe („Keine Mordwaffen als Sportwaffen“), Oberstaatsanwalt Hofius, der Vorsitzende des Forums Waffenrecht Keusgen, Herr Marker von der GdP und Dr. Michael-Schulz von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Weitere Einzelheiten sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen können auf der Homepage des Bundestages nachgelesen werden.