Anti-Doping
Anti-Doping Bericht 2011
Das Bundeverwaltungsamt teilte dem Deutschen Schützenbund im Oktober 2012 mit, dass der Anti-Doping Bericht 2011 keinerlei Mängel oder Beanstandungen aufweist.
Damit sind die in den Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben zur Umsetzung der Anti-Doping Regeln erfüllt worden.
Der DSB muss, wie alle anderen bezuschussten Sportverbände auch, jährlich einen Bericht abgeben, in dem die Umsetzung der Regeln / Vorgaben im vergangenen Jahr belegt werden.
Seit ein paar Jahren umfasst dies beim Deutschen Schützenbund 2 Leitzordner, die sowohl vom Bundesverwaltungsamt / NADA und dem DOSB überprüft werden.
Bericht: DSB
Bild: NADA