Anti-Doping

Anti-Doping Bericht 2011

20.11.2012 15:55

Das Bundeverwaltungsamt teilte dem Deutschen Schützenbund im Oktober 2012 mit, dass der Anti-Doping Bericht 2011 keinerlei Mängel oder Beanstandungen aufweist.

Damit sind die in den Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben zur Umsetzung der Anti-Doping Regeln erfüllt worden.

Der DSB muss, wie alle anderen bezuschussten Sportverbände auch, jährlich einen Bericht abgeben, in dem die Umsetzung der Regeln / Vorgaben im vergangenen Jahr belegt werden.

Seit ein paar Jahren umfasst dies beim Deutschen Schützenbund 2 Leitzordner, die sowohl vom Bundesverwaltungsamt / NADA und dem DOSB überprüft werden.

  

Bericht: DSB

Bild: NADA