Infothek Waffenrecht

Antrag der CSU im bayerischen Landtag zur EU-Feuerwaffenrichtlinie

03.12.2015 10:26

Unter dem Leitmotiv "Kein übereilter Aktionismus bei EU-Feuerwaffenrichtlinie" stellt die Landtags-Fraktion der CSU folgenden Antrag: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass das bestehende Recht insbesondere für den Umgang und den Handel mit Waffen und Munition, zur Ausübung der Jagd und des Sport- und Brauchtums-schießens sowie des Waffensammelns nicht durch Änderungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie beeinträchtigt wird.

Das sehr gut funktionierende deutsche Waffenrecht hat sich in seinem gesamten Regelungsgehalt auch unter Sicherheitsaspekten bewährt; Verschär-fungen, deren Folgen außer Verhältnis zum erzielbaren Nutzen ste-hen, sind zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit nicht erforderlich.


Begründung:

Die Europäische Kommission plant die EU-Feuerwaffenrichtlinie (91/477/EEC) aufgrund der tragischen Vorkommnisse in Paris schneller zu ändern, als bisher vorgesehen. Es sollen dabei strengere Vorschriften geschaffen werden, um u.a. bestimmte halbautomatische Waffen zu verbieten, Waffenerlaubnisse auf fünf Jahre zu befristen und verpflichtende medizinische Tests für die Erteilung und Verlängerung vorzuschreiben, sowie den Onlinehandel mit Waffen und Waffenteilen einzudämmen.


Das deutsche Waffenrecht hat sich im Kern bewährt. Änderungen sind nur geboten, falls sie die öffentliche Sicherheit erhöhen und dies in einem angemessenen Verhältnis von Folgen und Nutzen steht.


Nach bisherigen Erkenntnissen wurden bisherige Anschläge, wie der in Paris im November 2015, mit illegal besessenen Waffen verübt. Eine Vermischung von legalem und illegalem Waffenbesitz gaukelt Sicherheit vor, schafft sie aber nicht.


Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie, die nicht zu einer Erhöhung der öffentlichen Sicherheit führen und deren Folgen außer Verhältnis zum Nutzen stehen, sind deshalb abzulehnen.