Infothek Waffenrecht

Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf Große Anfrage liegt nun vor

10.05.2012 12:01

Am 20.12.2012 übermittelte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Niedersächsischen Landtags der Staatskanzlei eine Große Anfrage (Drucksache 16/4309, der DSB-Waffenrechtsnewsletter berichtete darüber in seiner Presseschau am 29.02.2012), in dem sie Fragen zum Waffenbestand, zu Straftaten mit Schusswaffen, zu den Änderungen der letzten Waffenrechts-Novelle, zu illegalen Waffen, zu Waffenlagerung und -verkäufen sowie zu niedersächsischen Produzenten von Waffen gestellt hatte. Mit Schreiben vom 24.04.2012 antwortete nun das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hierzu.

In seiner Antwort unterstreicht das Ministerium für Inneres und Sport ausdrücklich, dass das deutsche Waffengesetz nach einer weiteren Verschärfung im Jahr 2009 "eines der schärfsten weltweit" ist. Weiter heißt es: "Gleichwohl besteht für die Landesregierung kein Anlass, die niedersächsischen Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen, im Gegenteil. Die Erhebungen der letzten Jahre beweisen, dass sich der weit überwiegende Teil der niedersächsischen Waffenbesitzer der Relevanz der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition durchaus bewusst ist."

Die Antwort des Niedersächsischen Innenministeriums (Drucksache 16/4712) umfasst insgesamt 16 Seiten und kann unter diesem Link im Volltext abgerufen werden. Die vorausgegangene Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen steht unter www.landtag-niedersachsen.de zum Abruf bereit.

Schon im Rahmen einer Fragestunde des Niedersächsischen Landtags Ende Februar dieses Jahres hatte Niedersachsens Innenminister Schünemann ausdrücklich die vielfältigen Leistungen der Sportschützinnen und Sportschützen im Land gelobt. Wörtlich sagte er bei dieser Gelegenheit: "Für die Landesregierung haben der Schützensport und die Schützenvereine einen hohen Stellenwert." (die Meldung des DSB-Waffenrechtsnewsletters hierzu kann unter diesem Link eingesehen werden).