Infothek Waffenrecht
Artikel Westfalenpost „Pistole in der Plastiktüte transportiert“
Fröndenberg/Unna. Mit einem Fall des fahrlässigen Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich neulich das Amtsgericht Unna beschäftigen.
Der Tag endete mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro. Der 56-jährige Angeklagte aus Kamen hatte laut Vorwurf am 9. September vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in der Nähe des Bismarckturms mit einer Perkussionspistole, die er in einer Plastiktüte transportierte, geschossen.
Zwar besitzt der Sportschütze einen kleinen Waffenschein, trotzdem stellte die Art des Transportes einen Verstoß dar. Dafür war dem Angeklagten ein Strafbefehl in Höhe von 1050 Euro ins Haus geflattert. Gegen diesen legte der 56-Jährige jedoch Einspruch ein.
Vor Gericht hatte der Mann gleich mehrere Versionen des Tathergangs parat. Die schillerndste: Auf dem Heimweg habe er ein dringendes Bedürfnis gehabt und deshalb am Bismarckturm gehalten. Aus Sicherheit habe er all seine Wertsachen, inklusive der Waffe, mitgenommen. Nach Verrichtung seines Geschäfts habe er die Tüte mit der Waffe angehoben, wobei sich ein Schuss gelöst habe, der zufällig von einem Polizisten gehört worden sei.
Der Richter gab zu bedenken, dass, egal welche Variante nun die richtige sei, allesamt einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellten. Daraufhin überlegte es sich der Angeklagte noch einmal und nahm seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.