Allgemeines
Aus der DSB-Gerichtsbarkeit
Im Jahr 2004 waren drei Doping-Verfahren vor dem Kontrollausschuss des Deutschen Schützenbundes anhängig. In allen drei Fällen wurden verbotene Wirkstoffe im Urin festgestellt, die ärztlich verordnet waren.
Die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen lagen nicht vor; sie wurden nachträglich bei der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) beantragt und auch erteilt.
Aus diesem Grund hat der Kontrollausschuss die Verfahren gegen eine Zahlung von jeweils 250 Euro an die Deutsche Schützenjugend im März 2005 eingestellt (§ 153 a StPO).