Infothek Waffenrecht

Ausbildung zum Schießstandsachverständigen

10.11.2016 13:23

Mit der Neuregelung der Überprüfung von Schießstätten nach § 12 AWaffV wurde als anerkannter Schießstandsachverständiger neben polizeilich und militärisch ausgebildeten Sachverständigen nur noch ein öffentlich bestellter und vereidigter Schießstandsachverständiger, der auf der Grundlage der Schießstandrichtlinien ausgebildet wurde, zugelassen. Eine Übergangsfrist für die bisherigen anerkannten Schießstandsachverständigen lief zum 31.12.2014 aus. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 23.7.2012 Schießstandrichtlinien herausgegeben (in Kraft mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 23.10.2012), die die bisherigen vom DSB erstellten Richtlinien abgelöst haben.

Seit der Neuregelung des § 12 AWaffV hat es nur einen im Jahre 2010 vom DSB durchgeführten Lehrgang zur Ausbildung von Schießstandsachverständigen gegeben, da die rechtliche Unsicherheit über den Bestand dieser Neuregelung zu einem Stillstand der Ausbildung geführt hat. Dies hat in manchen Ländern zu Problemen hinsichtlich der Überprüfung von Schießstätten geführt.

Nachdem nun die beim DOSB eingerichtete Arbeitsgruppe, in der alle betroffenen Verbände mitgewirkt haben, dem BMI ein Konzept für die Ausbildung und weitere Fortbildung von Schießstandsachverständigen vorgelegt hat, kann auf dieser Basis nun eine Ausbildung durchgeführt werden. Sie dient als Grundlage für die von der jeweils örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer durchzuführende öffentliche Bestellung und Vereidigung, die nach der Gesetzeslage weiterhin erforderlich bleiben wird.

Im Frühjahr 2017 bieten sowohl die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt DEVA in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Arbeitsgruppe Schießstandrichtlinien (Deutscher Schützenbund DSB, Bundespolizei, Bundesvereinigung der Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen BVSSV, Bundesverband Schießstätten BVS, Bund deutscher Sportschützen BDS und Deutscher Jagdverband DJV) als auch der Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger VuS Lehrgänge für die Ausbildung zum Schießstandsachverständigen an.

Der Lehrgang bei der DEVA findet in zwei Teilen vom 6. bis 10. Februar 2017 und vom 20. bis 24. März 2017 statt; der VuS führt ebenfalls einen zweiwöchigen Lehrgang durch (Termine: 1. Abschnitt: 20. bis 24. Februar 2017, 2. Abschnitt: 27. bis 31. März 2017, Anmeldung: Hartmut Detjen, E-Mail: hartmut-detjen@t-online.de).

   

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier: