Infothek Waffenrecht

Ausschluss von Schusswaffen / Munition vom Schießsport

13.07.2015 11:08

Auf ihrer Frühjahrssitzung vom 24. bis 26. Juni 2015 hat die Innenministerkonferenz den Bericht des Bundesinnenministeriums (BMI) zu den "Möglichkeiten zum Ausschluss bestimmter Sportwaffen / Munition vom sportlichen Schießen und zur Beschränkung des privaten Besitzes von Schusswaffen", der mit dem Beirat für schießsportliche Fragen am 11. März 2015 diskutiert worden war, "zur Kenntnis" genommen.

Ausgang war die Aufforderung der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen an das BMI zu prüfen, ob das tatsächliche Bedürfnis eines Sportschützen durch die gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Schießbuches regelmäßig kontrolliert werden kann.

Das Land Bremen hat seine Forderung zu Protokoll gegeben, eine generelle Begrenzung des privaten Besitzes von Schusswaffen, einschließlich Jagdwaffen, im Waffengesetz einzuführen.

Anzumerken bleibt hier, dass es schon erstaunlich anmutet, wenn das kleinste Bundesland, dass mit gerade einmal 650.000 Einwohnern nur einen Bruchteil der Sportschützen und Jäger in der Bundesrepublik repräsentiert, seine weniger sachlich sondern nur ideologisch geprägten Vorstellungen durchzusetzen versucht.

Links zum Beschluss (Nr. 14) und zu den Anlagen