Infothek Waffenrecht

Ausschüsse des Bundesrates reagieren auf EU-Gesetzesinitiative zum Waffenrecht

18.12.2013 14:52

Die EU-Kommissarin Cecilia Malmström hat nun die Pläne der Europäischen Union zur Verschärfung des Waffenrechts in Europa der Bundesrepublik vorgelegt. Schon jetzt macht die EU auch im Waffenrecht den Mitgliedsstaaten Vorgaben. Die europäischen Vorgaben werden in Deutschland nicht nur eingehalten, sondern sogar übererfüllt.

Zwar mag bei einer Neufassung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie aufgrund des derzeitigen deutschen Waffenrechts ein Änderungsbedarf in Deutschland gering sein. Dennoch drohen dann Neuerungen, die keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen würden. Die beabsichtigten Änderungen würden lediglich mehr unnötige Bürokratie und noch weitergehende Einschränkungen der Grundrechte und Regelungen bewirken, die für die sachgerechte Ausübung des Schießsports zu erheblichen Problemen führen würden.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten haben nun eine Empfehlung für den Bundesrat ausgearbeitet, wie auf diesen Gesetzesentwurf geantwortet werden sollte.

Bemerkenswert ist dabei, dass in der Beschlussempfehlung der Bundesrat darauf hingewiesen wird, dass das Waffenrecht als Sicherheits- und Ordnungsrecht nur der nationalen Kompetenz unterfällt. Damit dürfte aus deutscher Sicht eine entsprechende Richtlinie der EU keinen Erfolg haben. Unabhängig davon, ist aber abzuwarten, ob die Vorschläge nicht Eingang in die nationale Gesetzgebung finden können.

Die Mitteilungen der EU-Kommissionen an den Rat sowie die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat: