Allgemeines

Bei Jürgen Hartmann festgestelltes Hydrochlorothiazid kein BETA-Blocker

12.04.2005 00:00

In der Meldung vom 04.04.2005 stand unter der Überschrift „Schützengilde Ludwigsburg wird Bundesliga-Bronze aberkannt“, dass bei der dem Ludwigsburger Schützen Jürgen Hartmann nach dem Wettkampf entnommenen Probe die verbotene Substanz Hydrochlorothiazid im Blut festgestellt worden ist.

 

In diesem Zusammenhang wurde dieser Wirkstoff zu den im Schießsport verbotenen BETA-Blockern zugeordnet. Dies ist falsch, da die Substanz Hydrochlorothiazid nicht zu den BETA-Blockern gehört.

Der verbotene, aber nicht leistungssteigernde Wirkstoff Hydrochlorothiazid ist Bestandteil eines ärztlich verschriebenen Medikaments gewesen, für das der Schütze Jürgen Hartmann mangels Kenntnis der Erforderlichkeit die mögliche Ausnahmegenehmigung (TUE) noch nicht beantragt hatte.

Der DSB weist daher noch einmal eindringlich darauf hin, dass auch für ärztlich verschriebene Medikamente mit verbotenen Wirkstoffen eine Ausnahmegenehmigung (TUE) vorliegen muss.