Infothek Waffenrecht
Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes die Änderungen des Waffengesetzes begrüßt und die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit sogenannten großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte.
Darüber hinaus soll die Genehmigung von Sportordnungen für bestimmte Schießdisziplinen (IPSC-Schießen) kritisch überprüft werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, über das Veranlasste zu berichten.
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