Infothek Waffenrecht
BMI legt "Innenpolitische Bilanz 2009-2013" vor
In einer Veröffentlichung des Bundesministeriums des Innern zur innenpolitischen Bilanz der zu Ende gehenden Legislaturperiode befassen sich zwei Berichte mit waffenrechtlichen Fragen, die wir Ihnen nachfolgenden zur Kenntnis bringen.
Sie können diesen Bericht in voller Länge unter diesem Link als PDF-Datei abrufen. Dem Sport sind in diesem Bericht dann ab Seite 40 mehrere Kapitel gewidmet, die sich mit der Frauen-WM und den olympischen Spielen in London befassen, vor allem aber folgende Themenbereiche betreffen: Maßnahmen gegen Gewalt beim Fußball, Bekämpfung von Rechtsextremismus und Diskriminierung im und durch den Sport, Integration durch Sport, Maßnahmen gegen Doping, Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport.
Nachfolgend zwei Auszüge mit waffenrechtlicher Relevanz:
Nationales Waffenregister (Seite 16f.) - "Deutschland gehört zu den Ländern mit den schärfsten Waffengesetzen weltweit. Gleichwohl hat das Bundesministerium des Innern unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden die europarechtlichen Vorgaben, nach denen ein computergestütztes Waffenregister bis Ende 2014 von allen Mitgliedsstaaten eingeführt werden muss, bereits 2012 und damit zwei Jahre früher umgesetzt. Die Errichtung des Nationalen Waffenregisters dient der Speicherung und Übermittlung von Daten, die erforderlich sind, um erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote einzelnen Personen zuordnen zu können. Hierfür haben wir die bereits vorhandenen Daten aus den rund 550 örtlichen Waffenbehörden aufbereitet und in einer zentralen computergestützten Datenbank beim Bundesverwaltungsamt zusammengeführt. Für die ständige Aktualisierung der Daten in dieser zentralen Auskunftsdatenbank bleiben weiterhin die örtlichen Waffenbehörden zuständig. Durch das Nationale Waffenregister kann die Polizei bundesweit nachprüfen, wer welche Waffe legal besitzt – ein sehr konkreter Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Nach einer ersten Auswertung gibt es in Deutschland ca. 5,5 Millionen legale Waffen. Damit liegt diese Zahl am unteren Ende der bisher in der Öffentlichkeit diskutierten, nichtamtlichen Schätzungen, die zwischen fünf und über zehn Millionen schwankten."
Bekämpfung der Seepiraterie (Seite 18f.) - "Deutschland ist weltweit die zweitgrößte Handelsnation und besitzt die drittgrößte Handelsflotte. Die weltweite Zunahme der Piraterie in den vergangenen Jahren stellt eine Bedrohung für Leib und Leben der Seeleute dar und verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden. Da bislang noch kein Schiff entführt wurde, das bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord hatte, setzen immer mehr Reeder in den Hochrisikogebieten Schutzteams ein, die ihren Sitz meist im Ausland haben. Die Anfor-derungen, die an dabei zum Einsatz kommende Bewachungsunternehmen zu stellen sind, unterscheiden sich von denen an das herkömmliche Bewachungsgewerbe: das Sicherheitspersonal muss über ausreichende maritime Kenntnisse verfügen, und im Notfall kann gerade nicht mit der schnellen Unterstützung durch hoheitliche Kräfte gerechnet werden. Um diesen besonderen Erfordernissen Rechnung zu tragen, ist ein spezielles Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen mit maritimen Aufgaben eingeführt worden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass nur zuverlässige und qualifizierte Sicherheitskräfte an Bord zum Einsatz kommen. Dadurch wird das Risiko von Gewalteskalationen gesenkt. Für das gewerberechtliche Zulassungsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Benehmen mit der Bundespolizei zuständig. Die Pflicht zur Vorlage einer Zulassung tritt zum 1. Dezember 2013 in Kraft. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Waffenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg künftig für alle Waffenerlaubnisse von maritimen Bewachungsunternehmen zuständig sein wird."