Infothek Waffenrecht

BMI: "Nationales Waffenregister geht pünktlich an den Start"

12.12.2012 16:45

Das Nationale Waffenregister (NWR) wird planmäßig am 1. Januar 2013 seinen Betrieb aufnehmen. Darüber informierte kürzlich Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich in Berlin, wo er im Bundeshaus zusammen mit dem Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder, Lorenz Caffier, den aktuellen Stand bei der Errichtung des Nationalen Waffenregisters vorstellte. Die Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundespolizeipräsidiums nahmen an diesem Termin ebenfalls teil.

Wie es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern heißt, werde mit der Errichtung des NWR unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen standardisiert aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen (dsb.de berichtete bereits ausführlich).

Bundesinnenminister Friedrich unterstrich: "Das gab es bisher nicht. Damit leistet das Nationale Waffenregister einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, z.B. durch vereinfachte, komplexe, deutschlandweite Recherchen. Durch das Nationale Waffenregister wird die Polizei bundesweit nachprüfen können, wer welche Waffe legal besitzt. Aufbau und Betrieb des NWR werden einen Modernisierungsschub im gesamten Bereich des Waffenwesens bewirken und eine höhere Qualität und Verlässlichkeit und vor allem Aktualität der Daten und Verwaltungsvereinfachungen sicherstellen."

Zugleich betonte das Bundesinnenministerium, dass bei der Realisierung des NWR-Projekts der IT-Sicherheit besondere Beachtung zukomme, wobei wegen der Schutzbedürftigkeit der Daten und der föderalen Struktur des NWR die Sicherheitsanforderungen an das NWR höher liegen, als dies bisher für die einzelnen Waffenbehörden der Fall war.

Die vollständige Mitteilung des Bundesministerium des Innern können Sie unter diesem Link abrufen. Die ausführliche Informationsseite des Bundesverwaltungsamtes zum Nationalen Waffenregister erreichen Sie hier. Aktuelle Pressestimmen zur Einführung des NWR finden Sie auch in der Rubrik "Presseschau Waffenrecht" dieses Newsletters.