Infothek Waffenrecht
Bremer SPD-Landesgeschäftsführer bezieht Stellung zur Waffensteuer
In der Zwischenzeit hat sich auch der Geschäftsführer der SPD-Landesorganisation Bremen zu den Hintergründen einer möglichen Einführung einer Waffensteuer geäußert. In seinem Schreiben hebt Roland Pahl hervor, dass "die Einführung einer Waffenbesitzsteuer in Bremen ein effektives Instrument ist, um die Zahl der in privaten Haushalten aufbewahrten Waffen zu reduzieren."
Abschließend fügte er an: "Ausdrücklich ausgenommen sollen jedoch Waffen sein, die zu Sportzwecken genutzt und in den Vereinsräumen aufbewahrt werden [Anmerkung: bis 3 Langwaffen gemäß § 13 Abs. 6 AWaffV]. Auch beruflich oder gewerblich genutzte Waffen sollen nicht der Steuerpflicht unterliegen. Darüber hinaus wird auch die überschaubare Zahl von Jägern im Land Bremen nicht von der Einführung einer Waffenbesitzsteuer betroffen sein."
Das Schreiben von Roland Pahl finden Sie hier.