Infothek Waffenrecht

Bundesrat bringt weitere Verschärfung des Waffengesetzes auf den Weg

06.03.2013 14:31

Der Bundesrat hat sich in seiner 906. Sitzung vom 01.02.2013 mehrheitlich für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. In Zukunft sollen die Waffenbehörden im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit auch eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern einholen.

Eingebracht hatten diesen Antrag die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Willen der Mehrheit der deutschen Bundesländer sollen die Waffenbehörden in Zukunft im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) auch Informationen beim Verfassungsschutz einholen. Wörtlich sagte der (damalige) niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann in seiner Erklärung vor dem Bundesrat: "Sicherheitspolitisch reicht es nicht aus, nur den illegalen Waffenbesitz in der rechtsextremen Szene zu bekämpfen. Auch legale Schusswaffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Im Waffengesetz gibt es zwar Regelungen, die das Ziel verfolgen, den Waffenbesitz von Extremisten zu unterbinden. Beispielsweise ist jemand, der sich offen gegen die verfassungsmäßige Ordnung stellt, regelmäßig waffenrechtlich unzuverlässig und da mit nicht befugt, eine Waffe zu besitzen.

In der Praxis greifen diese Regelungen allerdings nur selten. Das liegt vor allem daran, dass die Waffenbehörden nicht alle Informationen erhalten, die

sie brauchen, obwohl sie verfügbar wären."

Constanze Gill, FDP-Kandidatin für die bayerische Landtagswahl 2013, kritisierte diesen Vorstoß in einer Pressemitteilung nachdrücklich: "Anstatt Konzepte zu entwickeln, mit denen man das Problem der illegalen Waffen wirksam in den Griff bekommen kann, geht man den einfachen Weg und drangsaliert weiterhin eine Personengruppe, die gemäß Waffengesetz durch die Behörden bereits außerordentlich streng überprüft und überwacht wird. Auf Initiative der bayerischen FDP hat das Bundesland Bayern gegen diesen Gesetzesentwurf gestimmt. Die Beratung durch den Bundestag steht noch aus."

Den vollständigen stenografischen Bericht zur 906. Sitzung des Bundesrates mit der Erklärung von Uwe Schünemann können Sie direkt unter diesem Link einsehen.