Infothek Waffenrecht

Bundesrat fasst Beschluss zur EU-Schusswaffen-Initiative

18.12.2013 15:08

In seiner Sitzung vom 29.11.2013 hat der Bundesrat entsprechend den Empfehlungen seiner Ausschüsse (wir berichteten hierüber) einen Beschluss zur Mitteilung der EU-Kommission hinsichtlich Schusswaffen und Innere Sicherheit gefasst.

Hierin zeigt er deutlich der EU-Bürokratie die verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen auf. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der inneren Sicherheit sind Aufgaben des einzelnen Mitgliedstaates und verbleiben in dessen alleiniger Verantwortung. Der EU-Vertrag sieht in seine Bestimmungen keine Kompetenzen für Brüssel vor, so dass die Zielsetzung der Kommission, ein einheitliches europäisches Waffenrecht zu schaffen, keine Rechtsgrundlage hat.

Damit dürften die Absichten der EU-Kommission, im Anschluss an die einseitige und voreingenommene Umfrageaktion weitere Verschärfungen hinsichtlich des legalen Waffenbesitzen für Sportschützen und Jäger zu erlassen, zunächst einmal ausgebremst sein.

Den Beschluss in seiner Gesamtheit finden Sie über diesen Link.