Infothek Waffenrecht

Bundesrat nimmt EU-Vorschlag "zur Kenntnis"

04.02.2016 12:17

In seiner 941. Sitzung vom 29.1.2016 hat sich der Bundesrat mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen befasst.

Der Innenausschuss des Bundesrates hatte sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen, weil sie keinen Sicherheitsgewinn brächten, aber die legalen Waffenbesitzer erneut belasten würden. Er hat hierzu fünf konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Diesen Empfehlungen der Fachleute des Innenausschusses ist der Bundesrat mehrheitlich jedoch nicht gefolgt.


Nach der Rede des Innenminsters von Thüringen, Dr. Poppenhäger (SPD), beschloss der Bundesrat, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Innenminister Poppenhäger griff in seiner Rede einleitend die Verurteilung eines Büchsenmachers in Meiningen wegendes illegalen Umbaus von zwei Dekorationswaffen zu funktionsfähigen Schusswaffen  (eine Maschinenpistole tschechischen Fabrikats und eine Kalaschnikow) sowie das Verfahren gegen einen Mechatronikstuden­ten wegen unerlaubter Herstellung und Ausfuhr von um­gebauten Kriegswaffen aus Slowenien beziehungs­weise Rumänien auf, um die von der EU vorgeschlagenen Änderungen zu rechtfertigen.


Am Ende seiner Rede ließ der die Katze aus dem Sack: "... würde ich es begrüßen, wenn die Zahl der Waffen insgesamt – allein in Thüringen sind es über 125 000 erlaubnispflichtige Schusswaffen – nicht weiter ansteigt, sondern sich verringert. Die ter­roristischen Anschläge in der jüngeren Vergangen­heit bieten das Argument, das angesichts der ab­strakt hohen Gefährdungslage in Deutschland Gehör finden muss."


Nach Auffassung von DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim ist es beschämend, dass sich ein Innenminister in diesem Lande die furchtbaren Attentate von Paris zu eigen macht, um den legalen Waffenbesitz der Sportschützen, Jäger und Sammler zu erschweren und einzuschränken. Diese Aussage zeigt erneut, dass die Bekämpfung des Terrorismus und des illegalen Waffenhandels nur vorgeschobene Argumente sind, die nur dazu dienen, den legalen Waffenbesitz weiter zu beschränken, obwohl mit solchen Regelungen ein Gewinn für die öffentliche Sicherheit nicht zu erreichen ist.

 

Die Dokumente des Bundesrates sind nachstehend abzurufen:


Drucksache mit EU-Vorschlag

Übersendung EU-Vorschlag

Empfehlung Innenausschuss

Beschluss

 

Die Rede des Innenministers Dr. Poppenhäger ist über diesen Link nachzulesen.