Infothek Waffenrecht

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Nationalem Waffenregister vor

23.03.2012 15:07

Wie der Deutsche Bundestag am 20.03.2012 informierte, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (17/8987) vorgelegt. Wörtlich heißt es in der Aussendung: "Mit dem Gesetzesvorhaben, das am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll eine Vorschrift der EU-Waffenrichtlinie umgesetzt werden.

Danach haben die Mitgliedsstaaten dafür Sorge zu tragen, dass bis spätestens Ende 2014 ein computergestütztes Waffenregister 'eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird, in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert ist und das den zuständigen Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten gewährleistet', wie die Regierung erläutert."

Der Deutsche Schützenbund befürwortet und begleitet die Einführung eines solchen Nationalen Waffenregisters konstruktiv, dies wurde auch auf der erst kürzlich zu Ende gegangenen IWA & Outdoor Classics in Nürnberg erneut thematisiert. Die vollständige Meldung des Deutschen Bundestages können Sie unter diesem Link einsehen.

In diesem Zusammenhang hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales mitgeteilt, dass "ein wesentlicher Bestandteil der von der Landesprojektgruppe entwickelten Instrumente [zur praktischen Einführung und Umsetzung des Nationalen Waffenregisters] elektronisch nutzbare Formulare für die waffenrechtlichen Standardverfahren sind". Hierzu erging ein entsprechendes Informationsschreiben, das in voller Länge hier eingesehen werden kann.