Waffenrecht

Bundestag beriet Novelle zum Waffenrechtsänderungsgesetz

22.01.2008 00:00

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 2008 die Novelle des Waffenrechtsänderungsgesetzes in erster Lesung beraten (Drucksachen-Nr. 16/7717). Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Regelungen zum Verbot von Anscheinswaffen vor und dient der Umsetzung von Vorschriften der EU; darüber hinaus enthält sie Klarstellungen zur Gelben Waffenbesitzkarte.

 

Die Herabsetzung der Altersgrenze für das Schießen mit Luftdruckwaffen unter qualifizierter Aufsicht auf zehn Jahre ist nicht mehr Gegenstand des Entwurfes. Hierzu führte der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Reinhard Grindel, aus:

„Ich will an dieser Stelle erwähnen, dass der Deutsche Schützenbund sich mit der Bitte an uns gewandt hat, die Altersgrenze für das Schießen auf Schießständen unter qualifizierter Aufsicht von zwölf auf zehn Jahre zu senken, wie dies bereits bei der letzten Novelle des Waffengesetzes vorgesehen war, bevor der Amoklauf von Erfurt wiederum zu einer Korrektur dieses Vorschlags geführt hat.

Ich habe durchaus Verständnis für die Argumentation des Schützenbundes, nach der eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten wäre.

… bitte ich um Verständnis dafür, dass die Koalition diesen Vorschlag zur Änderung des Waffengesetzes nicht aufgreifen wird. Die Debatte über die Absenkung der Altersgrenzen für den Erwerb großkalibriger Waffen im Sommer 2007 hat gezeigt, dass wir es hier mit einem ausgesprochen sensiblen Thema zu tun haben, das voller Verunglimpfungspotenziale steckt.“

Dennoch bedauert der Deutsche Schützenbund sehr, dass vor sachlich nicht begründbaren Vorurteilen zurückgeschreckt wird. Zutreffend hat der Abgeordnete Grindel hervorgehoben:

„Die Schützenvereine in Deutschland leisten eine hervorragende Jugendarbeit, sie haben in vielen Städten und Gemeinden eine große Bedeutung für den Zusammenhalt im Dorf und das kulturelle Leben vor Ort. Sie haben es nicht verdient, unter eine Art Generalverdacht gestellt zu werden.“

Als Redner der Opposition traf der Abgeordnete der FDP, Hartfrid Wolff, den Nagel auf den Kopf:

„… Die aktuelle Diskussion über das Waffenrecht erscheint mir schon etwas schräg. Wenn das bisherige Waffengesetz überhaupt geändert werden muss, dann deshalb, weil das geltende Waffenrecht vereinfacht und verständlicher werden muss. Daran hat sich leider auch durch die rot-grüne Waffenrechtsreform vom Jahre 2002 nichts geändert. Im Gegenteil: Von Vereinfachung, Rücknahme der Regelungsdichte, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit kann keine Rede sein.“

Nach den Redebeiträgen der Vertreter der anderen Parteien beschloss der Bundestag, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zu überweisen, federführend an den Innenausschuss. Die Betroffenen, also auch der DSB, sollen im Rahmen einer Anhörung noch Gelegenheit zu weiterer Stellungnahme erhalten.

Die Debatte des Bundestages mit allen Redebeiträgen finden Sie hier.