Waffenrecht
Bundesverwaltungsamt hat noch keine Entscheidung getroffen
Das Bundesverwaltungsamt trifft derzeit keine Entscheidung über die nach dem neuen Waffengesetz notwendige offizielle Anerkennung als Schießsportverband. Daher gibt es im Augenblick auch keine genehmigte Sportordnung.
Der Deutsche Schützenbund hat beim BVA seine Anerkennung als Schießsportverband und die Genehmigung seiner Sportordnung beantragt.
Eine Entscheidung hierüber wird allerdings erst nach Inkrafttreten der gerade im Bundesrat diskutierten Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz fallen. Dies wird – wenn die Verordnung im Herbst in Kraft tritt – nicht vor Ende des Jahres der Fall sein. Der DSB hat daher beim Bundesministerium des Innern darauf gedrängt, eine Vorläufige Anerkennung zu erhalten. Darüber soll noch im Juli entschieden werden.
DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim weist darauf hin, dass das Bundesinnenministerium Vorläufige Vollzugshinweise an die Länder gegeben hat, nach denen Bedürfnisbescheinigungen der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes bereits jetzt anerkannt werden können.