Waffenrecht

BVA genehmigt zusätzliche Disziplinen der Landesverbände

28.03.2007 00:00

Mit Bescheid vom 01.03.2007 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die zusätzlichen Disziplinen der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes (die so genannte Liste B) genehmigt.

 

Damit ist nun ein über zwei Jahre dauernder Abstimmungsvorgang mit dem BVA und den Landesverbänden abgeschlossen, der es nun den Schützen in den Landesverbänden ermöglicht, bei Ihren Polizei- und Ordnungsbehörden auch Waffen für die Disziplinen der Liste B Ihres Landesverbandes zu beantragen.

In dem 160 Seiten starken Dokument werden die Disziplinen von 16 Landesverbände aufgeführt, die Disziplinen schießen, die sich nicht in der Bundessportordnung wieder finden.

Eingesehen werden können die Disziplinen auf den jeweiligen Homepages der Landesverbände, die die zusätzlichen Disziplinen schießen.

Die Auflistung der Homepages der Landesverbände finden Sie hier.