Infothek Waffenrecht

Das Bundesministerium des Innern zum Waffenrecht in Deutschland

09.12.2011 17:31

Die Frage nach der Wirksamkeit des geltenden Waffenrechts beschäftigt jetzt viele Bürgerinnen und Bürger. Mit den Waffenrechtsnovellen 2002 und 2008 wurde das Waffengesetz erheblich verschärft. Durch das Waffengesetz wird sichergestellt, dass privater Waffenbesitz nur nach sorgfältiger Überprüfung der Voraussetzungen gestattet wird und eine fortdauernde Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Sicherheitsbestimmungen gewährleistet ist.

Dazu wurden mit dem neuen Recht die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, erhöht, die Aufbewahrungsregelungen verschärft, bestimmte Waffen verboten, die vorwiegend im gewaltbereiten Milieu verwendet wurden und die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen stärker reglementiert, um dem erheblichen Missbrauchspotential wirksam entgegenzutreten.

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