Infothek Waffenrecht

Deutscher Presserat zu Roman Grafe

16.03.2016 12:06

Am 29.12.2015 hatte Grafe in der FAZ unter der Überschrift "Aus Sport wird eben doch Mord" einen Kommentar verfasst, den der DSB zum Anlass nahm, einen Offenen Brief an die Verleger zu schreiben.

Ein Sportschütze hatte diesen Bericht zum Anlass genommen, sich an den Deutschen Presserat zu wenden. Hier nun die Antwort des Deutschen Presserates:


Sehr geehrter Herr,


wir kommen zurück auf Ihre Beschwerde. Sie bitten um Prüfung, ob die

Veröffentlichung unter der Überschrift „Aus Sport wird eben doch Mord" auf FA2.net am 29.12.2015 gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats verstößt.


Ihre Beschwerde ist im Vorverfahren gemäß § 5 der Beschwerdeordnung geprüft worden. Der Deutsche Presserat kam danach zu der Auffassung, dass ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vorliegt. Die Gründe hierfür möchten wir Ihnen nachfolgend näher erläutern.


Bei der Veröffentlichung handelt es sich um einen Gastbeitrag des Sprechers der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" zum Thema Tötungsdelikte mit Sportwaffen in Deutschland. Grundlage unserer Prüfung war in diesem Zusammenhang die Ziffer 9 des Pressekodex.


Sie führten in Ihrer Beschwerde aus, dass der Artikel und die Überschrift einseitig seien. Alle Legalwaffen-Besitzer würden durch die Berichterstattung mit Mördern auf eine Stufe gestellt. Im Rahmen der Prüfung gelangten wir zu dem Schluss, dass weder eine ehrverletzende Darstellung im Sinne der Ziffer 9 noch eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 Pressekodex vorliegt. Der Leser wird über die Position des Autors informiert,

so dass er erkennt, dass die Berichterstattung von einer subjektiven Sichtweise geprägt ist!


Die von Ihnen kritisierte Überschrift ist zwar zugespitzt. Sie bedeutet allerdings nicht, dass aile Sportwaffen-Besitzer mit Mördern auf eine Stufe gestellt würden. Der Autor äußert mit der Überschrift und in dem Text lediglich plakativ und überspitzt seine Sichtweise, dass mit Sportwaffen häufiger Tötungsdelikte begangen werden. Dies ist weder ehrverletzend noch

pauschalisierend.


Insgesamt konnten wir eine Verletzung der Publizistischen Grundsätze daher nicht feststellen. Abschließend möchten wir uns für Ihre Beschwerde bedanken, die zu einer kritischen Überprüfung der Berichterstattung Anlass gegeben hat.


Mit freundlichen Grüßen