Infothek Waffenrecht

Deutscher Schützenbund klar gegen Vorstöße der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

24.05.2012 12:26

Am vergangenen Montag war DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim als Sachverständiger vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags geladen, um zu zwei Vorstößen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung zu nehmen (der DSB-Waffenrechts-Newsletter berichtete am 10.05.2012). Im Raum stand zum einen ein Gesetzentwurf, mit dem der Umgang mit halbautomatischen, kriegswaffenähnlichen Schusswaffen verboten werden soll (Bundestagsdrucksache 17/7732). Zum anderen wurde ein Antrag diskutiert (Bundestagsdrucksache 17/2130), in dem eine Reform des Waffengesetzes gefordert wird, die beispielsweise die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen "grundsätzlich untersagt".

Neben Jürgen Kohlheim gaben eine Reihe weiterer Experten im Rahmen dieser Anhörung ihre Stellungnahmen ab: So wies Sascha Braun (Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei) die Behauptung zurück, dass weniger private Waffen tatsächlich zu mehr öffentlicher Sicherheit führen würden, denn das große Problem sei der illegale Waffenbesitz in privater Hand. "Außerordentlich kritisch" sehe die Gewerkschaft der Polizei eine Waffenhaltung in Schützenheimen.

Für den Landesjagdverband Baden-Württemberg betonte Martin Bürner wörtlich: "Die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen ist für eine effektive Jagdausübung unabdingbar." Im Blick auf eine zentrale Lagerung fügte Bürner an: "Die Gefahr von Diebstählen großer Waffenmengen wird trotz zusätzlicher Sicherung erheblich steigen."

Rainer Hofius von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mainz merkte gerade auch aus seiner beruflichen Praxis an: "Auch wenn aufsehenerregende und medial intensiv vermarktete Einzelfälle dem oberflächlichen

Beobachter ein anderes Bild vermitteln sollten, tatsächlich standen und stehen seit jeher im Zentrum der Strafverfolgungsbehörden Delikte mit Schusswaffen, die von den jeweiligen Beschuldigten illegal erlangt wurden." Pointiert ergänzte er daher auch: "Daher wäre es aus meiner Sicht wünschenswert gewesen, wenn das Thema der Anhörung überschrieben wäre mit dem Satz 'Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private illegale Waffen' und hierzu Lösungsansätze erörtert würden."

Joachim Streitberger stellte im Blick auf den Antrag "Mehr Sicherheit durch weniger private Waffen" aus der Sicht des Deutschen Jagdschutzverbandes klar, dass die Zahl illegaler Waffen "mindestens doppelt so hoch, wahrscheinlich viermal so hoch" wie die Zahl legaler Waffen sei. Eine Differenzierung zwischen Groß- und Kleinkaliberwaffen bezeichnete er als "nicht zielführend". Zudem fügte er an: "Der Satz von Innenminister Schily, gesprochen nach der Tat von Erfurt: 'Der legale Waffenbesitz ist kein Problem für die innere Sicherheit' hat nach wie vor Gültigkeit. Radikale Ansätze, wie ein generelles Verbot von Waffentypen wurden - ebenfalls nach einem Amoklauf in einer Schule - 1997 in Großbritannien versucht. Dort wurde nach der Amoktat von Dunblane (Schottland) ein generelles Verbot des privaten Besitzes von Faustfeuerwaffen erlassen. Die Konsequenzen werden - selbst von der britischen Polizei - als dramatisch beschrieben."

Der Journalist Lars Winkelsdorf sprach sich dafür aus, eine "fundierte wissenschaftliche Untersuchung" im Blick auf das Waffenrecht durchzuführen, denn: "Spätestens seit dem Amoklauf von Winnenden erscheint die Diskussion über Neuregelungen des Waffenrechts beschränkt zu sein auf eine Diskussion über das Für und Wider Verbotsforderungen. Dabei muss auch dem Laien erkennbar sein, dass diese Diskussion inzwischen einen so breiten Raum einnimmt, dass konstruktive Vorträge zu Änderungen im Waffenrecht kaum noch Gehör zu finden vermögen. Kurzfristige Lösungsansätze, zumal erneut als reine Anlassgesetzgebung vorgetragen, sind demgegenüber nur wenig empfehlenswert."

Vizepräsident Jürgen Kohlheim als Vertreter des Deutschen Schützenbundes kritisierte im Verlauf der Anhörung vor dem Bundestags-Innenausschuss, dass mit einem zur Diskussion stehenden Verbot großkalibriger Waffen "ein erheblicher Teil schießsportlicher Disziplinen" verboten werden würde. "Insbesondere die Teilnahme der Sportschützen des Deutschen Schützenbundes und anderer anerkannter Schießsportverbände an Europa- und Weltmeisterschaften sowie an anderen internationalen Wettbewerben wie z.B. Welt-Cup-Veranstaltungen wäre nicht mehr möglich", so Kohlheim in seinem Statement. Und weiter unterstrich er: "Sportschützen des DSB haben in diesen Disziplinen soeben beim 'Europa-Cup Pistole' in Hannover wiederum hervorragende Ergebnisse und Medaillen errungen. Die verschiedenen Disziplinen stellen aufgrund ihrer jeweiligen Charakteristik nicht nur hinsichtlich des vorbereitenden Trainings und sondern auch beim Schießen gänzlich andere Anforderungen an den Sportler als z.B. sogenannte Kleinkaliberwaffen oder Druckluftwaffen. Der Schießsport stellt mit seinen verschiedenen Disziplinen – ähnlich wie in anderen Sportarten z.B. beim 100m, 200m oder 1000m Lauf – an die körperliche und mentale Vorbereitung sowie die Durchführung von Wettkämpfen höchst unterschiedliche Herausforderungen. Sportschützen gehen mit den sogenannten Großkaliberwaffen ebenso verantwortungsvoll um wie mit allen anderen Schusswaffen auch, die sie zur Ausübung des Jahrhunderte alten Schießsports benötigen."

Die Stellungnahmen folgender zur Anhörung geladener Experten können Sie in voller Länge auf der Internetseite des Deutschen Bundestages einsehen und herunterladen:

   

Eine Videoaufzeichnung dieser Anhörung des Bundestags-Innenausschuss kann unter diesem Link abgerufen werden.