Waffenrecht
Deutscher Schützenbund offiziell als Schießsportverband anerkannt
Der Deutsche Schützenbund ist heute als Schießsportverband in Deutschland offiziell vom Bundesverwaltungsamt anerkannt worden. Die dazugehörige Urkunde wurde dem Präsidenten des DSB, Josef Ambacher (Foto links), zu Beginn einer turnusgemäßen Sitzung des Präsidiums in der Bundesgeschäftsstelle in Wiesbaden-Klarenthal von Dieter Graefrath (Foto rechts), dem Vertreter des Bundesverwaltungsamtes, überreicht.
Nach dem neuen Waffengesetz, das seit dem 1. April dieses Jahres gilt, ist dieses Anerkennungsverfahren notwendig geworden, mit der auch die komplette Sportordnung des viertgrößten deutschen Spitzenfachverbandes in Deutschland genehmigt worden ist. Für den deutschen Sport ist dieses Verfahren bisher einmalig, denn kein anderer Sportverband musste sich bis heute seine sich selbst gegebene Sportordnung von einer staatlichen Behörde genehmigen lassen.
DSB-Präsident Josef Ambacher kommentierte die Entscheidung der Bundesbehörde positiv: „Auch wenn es verwunderlich war, dass der größte Schießsportverband, der auch die olympischen Disziplinen vertritt, so lange auf seine Anerkennung warten musste, bin ich doch froh, dass nun auch offiziell in diesem Verfahren der Schlusspunkt gesetzt wurde. Die Verzögerung hätte nicht sein müssen und schuf uns zeitweise große Probleme. Ich hoffe aber, dass es jetzt in Zukunft für unsere Mitglieder wieder schneller, flexibler und reibungsloser beim Erwerb von neuen Sportgeräten im Zusammenspiel mit den Behörden ablaufen kann.“
Zu den konkreten Auswirkungen der Anerkennung DSB-Vizepräsident und Waffenrechtsexperte Jürgen Kohlheim: „Mit der erfolgten Anerkennung des Deutschen Schützenbundes als Schießsportverband und der Genehmigung der Sportordnung existiert nun eine Rechtssicherheit für unsere Verbandsmitglieder und auch für die Behörden, denn für die Ausstellung entsprechender Waffenbesitzkarten steht jetzt fest, dass der DSB die waffenrechtlichen Voraussetzungen nach dem neuen Waffengesetz erfüllt.
Für die staatlichen Behörden besteht nun keine Veranlassung mehr, die Ausstellung von Waffenbesitzkarten nach der Vorlage der Bescheinigungen der Verbände zurück zu stellen. Seit dem 1. April hatten wir ja oft eine Hängepartie, die dazu geführt hatte, dass einzelne Behörden keine neuen Waffenbesitzkarten ausgestellt hatten mit dem Hinweis der fehlenden Anerkennung. Dies praktizierten einige Stellen sogar schon im Vorgriff auf das Gesetz vor dem Apriltermin. Jetzt können die Behörden ganz normal nach den Buchstaben des Gesetzes im Sinne der Sportschützen handeln.
Mit der Genehmigung der Sportordnung steht auch das Schießen selbst auf einer sicheren rechtlichen Grundlage, denn nach der am 1. Dezember 2003 in Kraft tretenden Allgemeinen Vorordnung zum Waffengesetz sind Schießübungen auf der Grundlage der genehmigten Sportordnung ohne jede Einschränkung zulässig.
Diese Anerkennung gilt gleichermaßen – und dies ist mir wichtig zu betonen – für die Landesverbände und für die besonderen Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, die als dessen angegliederte Teilverbände und daher auf Grund der Gesetzeslage auch selbstständig befugt sind, die entsprechenden Bedürfnisbescheinigungen auszustellen oder durch ihre Untergliederungen ausstellen zu lassen.“