Allgemeines

Die „Lübecker Erklärung“ des DSB zum Waffenrecht

02.05.2009 18:34

Die Delegierten des Deutschen Schützenbundes haben beim 56. Deutschen Schützentag in Lübeck eine klare und eindeutige Stellungnahme des Verbandes zur aktuellen Diskussion um das Waffenrecht einstimmig verabschiedet.

 

Die „Lübecker Erklärung“ des DSB im kompletten Wortlaut:

In unserem Land gilt seit 1.4.2003 – verschärft am 1.4.2008 – ein neues Waffengesetz, das sehr strenge Anforderungen an den Erwerb und Besitz sowie die Aufbewahrung von Schusswaffen stellt. Für Sportschützen enthält es besonders strikte Regelungen, die ausschließen, dass sich jemand unter dem Vorwand als Sportschütze mit Schusswaffen versorgt.

So ist ein Erwerb von Waffen erst ab 18 Jahren und von Großkaliber-Kurzwaffen erst ab 25 Jahren möglich; Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde – nach einem Lehrgang mit staatlich kontrollierter Prüfung – sind zusätzlich gegenüber der Behörde nachzuweisen. Vor allem aber muss nach langer aktiver schießsportlicher Mitgliedschaft in einem Verein ein Bedürfnis nachgewiesen werden, das an den Erwerb von Schusswaffen strenge Anforderungen stellt, vom staatlich anerkannten Schießsportverband bestätigt und von der Behörde überprüft wird – erst dann kann eine Schusswaffe erworben werden. Neben dem Waffengesetz regelt die Waffenverordnung detailliert die vom Sportschützen gegenüber der Behörde nachzuweisende Aufbewahrung von Waffen in dickwandigen Tresoren entsprechend den Widerstandsgraden der DIN und EU-Normen.

Das deutsche Waffenrecht geht weit über die Regelungen der europäischen Waffen-Richtlinie hinaus und ist eines der schärfsten in der ganzen Welt. Trotz dieser stringenten Regelungen kann ein Missbrauch – wie in anderen Bereichen des Lebens auch – nicht mit Sicherheit verhindert werden, denn ein grobes und klar gesetzwidriges Fehlverhalten eines Einzelnen ist mit den besten Gesetzen nicht in den Griff zu bekommen.

In den Medien und in weiten Bereichen der Politik wird zunehmend das sportliche Schießen nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden in Frage gestellt und Sportschützen als schießwütige Rambos dargestellt. Dem treten der Deutsche Schützenbund und seine 1,5 Millionen Sportschützen entschieden entgegen.

Dem Deutschen Schützenbund liegt daran, den Schießsport mit der größtmöglichen Sicherheit ausüben zu können. Er hat sich daher nie sinnvollen Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der öffentlichen Sicherheit führen können, verschlossen und wird sich auch jetzt aktiv an der Diskussion beteiligen. Er wird aber allen Vorschlägen widersprechen, die dieses Ziel nicht erreichen, sondern allein die Ausübung des Schießsports aus ideologisch geprägten Gründen zu verhindern suchen.

·        Der Deutsche Schützenbund trägt die beabsichtigte Erhöhung des Alters für das Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen auf 18 Jahre mit. Er widerspricht jedoch nachdrücklich Forderungen, generell die Altersgrenzen für das Schießen anzuheben. Solche Forderungen werden die Teilnahme nicht nur an der Olympischen Jugendspielen 2010 unmöglich machen, sondern auch bei den olympischen Wettbewerben zu Einschränkungen führen. Alle olympischen Disziplinen müssen für Jugendliche weiterhin erhalten bleiben.

·        Der Deutsche Schützenbund ist sich mit der Gewerkschaft der Polizei einig, dass ein zentrales Waffenregister erforderlich ist.

·        Der Deutsche Schützenbund kann allerdings Forderungen nach einem Totalverbot großkalibriger Waffen nicht unterstützen. Nicht nur auf internationaler Ebene ausgeübte Disziplinen wären davon betroffen, auch die olympischen Disziplinen Skeet und Trap – in der in Peking gerade eine Bronzemedaille gewonnen wurde – wären dann nicht mehr möglich.

·        Der Deutsche Schützenbund wird auch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Regelung hinsichtlich verdachtsunabhängiger Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen mittragen, wenn eine dem Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) entsprechende Regelung getroffen wird. Allerdings verwahrt sich der Deutsche Schützenbund dagegen, dass seine Mitglieder nach manchen Vorschlägen rechtloser als jeder Kriminelle gestellt werden sollen.

·        Der Forderung nach elektronischen und biometrischen Sicherungssystemen an Waffe und Waffenschrank verschließt sich der Deutsche Schützenbund nicht, sobald derartige Systeme zuverlässig funktionsfähig sind und die Ausübung des Schießsports nicht behindern.

Die zuständigen Behörden haben bereits jetzt ausreichende Möglichkeiten zur Kontrolle von Waffenbesitzern: Mindestens alle 3 Jahre sind diese auf ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit zu überprüfen; sie sind verpflichtet, die Aufbewahrung ihrer Waffen gegenüber der Behörde nachzuweisen. Schon geringfügige Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorschriften führen zum Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnisse und zum Aus im Schießsport. Der Deutsche Schützenbund teilt daher die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei, dass nicht der legale sondern der illegale Waffenbesitz ein Problem ist.

Amoktaten haben vielfältige Ursachen, die zu ergründen selbst den Psychologen schwer fällt. Die Diskussion in Medien und Politik vernachlässigt diese Multikausalität. Der Deutsche Schützenbund fordert daher Medien und Politik auf, zu einer versachlichten Diskussion zurückzukehren und nicht allein die 1,5 Millionen Sportschützen im DSB an den Pranger zu stellen.