Infothek Waffenrecht

Diskussionsrunde zum Thema Nationales Waffenregister

01.04.2015 09:17

Das Bundesinnenministerium hatte Vertreter von Industrie und Handel sowie der Verbände zu einer Diskussionsrunde zum Nationalen Waffenregister (NWR) am 24. März 2015 geladen.

Auf Seiten des BMI nahmen Vertreter des Bundesverwaltungsamtes und der Firmen teil, die das Projekt steuern. Dr. Sturm vom Referat KM5 verwies zunächst auf die Beschlüsse der 200. Innenministerkonferenz, die eine Evaluierung des NWR und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Terrorismusbekämpfung zu NWR II gefordert hat.

Ziel des NWR sei nach wie vor, den „Lebenslauf“ einer Waffe verfolgen zu können. Gemeinsam mit den Firmenvertretern stellte er sodann die Überlegungen zur Einbindung von Herstellern und Händlern vor. Hierauf ergab sich eine rege Diskussion zur Frage, wie dies ohne zu großen Mehraufwand umgesetzt werden könnte. In diesem Zusammenhang wurden auch Fragen der Markierung von Waffen und deren wesentliche Teile diskutiert.

Herstellern und Händlern soll die Möglichkeit eröffnet werden, zu prüfen, ob waffenrechtliche Erlaubnisse bei dem Erwerber einer Waffe vorliegen. Die Einbindung der anerkannten Schießsportverbände im Zusammenhang mit der Bedürfnisbescheinigung ist in dieser Phase noch nicht berücksichtigt, da das NWR ein behördeninternes Register bleiben soll. Die Frage, ob Hersteller und Händler Zugriff zur Kontrolle des Waffenbestandes erhalten können, muss noch diskutiert werden. Bei der Umsetzung ist allgemein Beratungsbedarf hinsichtlich des zu verwendenden Standards X-Waffe geäußert worden.

Abschließend hat das BMI erklärt, auch im weiteren Verfahren die Betroffenen einbinden zu wollen. Dr. Sturm bat ausdrücklich um Stellungnahmen zu den aufgeworfenen Fragestellungen.