Infothek Waffenrecht

Dokumentation zur UN-ATT-Entscheidung

12.04.2013 16:08

Der Deutsche Schützenbund dokumentiert nachfolgend für die Leser seines Newsletters Waffenrecht exklusiv einige wichtige, im Verlauf der Verhandlungen um den Arms Trade Treaty abgegebene Statements in deutscher Übersetzung. Darüber hinaus finden Sie im Anschluss auch ausgewählte Pressestimmen und Kommentare zur Entscheidung der UN-Generalversammlung.

So betonte Thomas Mason, Exekutiv-Sekretär des WFSA in seiner Rede vor der UN-Konferenz am 21.03.2013 unter anderem noch einmal: "Herr Präsident, im Rückblick auf die vorangegangenen ATT-Verhandlungen komme ich leider zu zwei bedauernswerten Schlüssen. Zum einen wurde die Gemeinschaft der zivilen Waffenbesitzer, also hunderte Millionen von Jägern, Sportschützen und der ihnen verbundenen Hersteller, ignoriert ... Seit 2006 haben wir wiederholt gehört, inwiefern militärische Kleinwaffen ein echtes Problem darstellen ... Zivile Waffen sollten daher nicht im Blickfeld des ATT sein." Und weiter betonte der WFSA-Vertreter: "Herr Präsident, ein anderes Themengebiet, auf dem wir eine bedauernswerte Entwicklung konstatieren, sind Fragen zur Munition. Unserer Organisation gehören die meisten großen Munitionshersteller an. Wir haben dieser Versammlung wiederholt unsere Expertise im Blick auf die Frage, ob Munition Gegentand einer internationalen Regulierung sein sollte oder nicht, mitgeteilt. Eine solche Regulierung impliziert die Erfassung und die Nachverfolgung [großer Mengen] von Munition ... dies ist schlicht nicht praktikabel."

Rebecca Watermann, Präsidentin des amerikanischen Vorderlader-Verbandes, unterstrich als WFSA-Vertreterin indes die historische wie wirtschaftliche Tragweite des Schießsports, als sie unterstrich: "Herr Präsident, die Einordnung des internationalen Handels mit historischen Waffen und ihren Replicas unter einen Waffenhandelsvertrag wird ein ungerechtfertigtes und unnötiges Handelshemmnis darstellen."

Und bereits im November vergangenen Jahres hatte WFSA-Präsident Hans-Herbert Keusgen vor der UN eine deutliche Unterscheidung zwischen militärischer und ziviler Waffennutzung eingefordert (DSB.de berichtete): "Herr Vorsitzender, im Blick auf einen möglichen Internationalen Waffenhandelsvertrag (ATT) bleiben wir dabei, dass die Absicht eines solchen Vertrags nur die Kontrolle militärischer Kleinwaffen sein kann. Daher bitten wir die Vereinten Nationen, dies in einem solchen Vertrag in klarer und unmissverständlicher Sprache darzulegen."

Im Nachgang des erzielten Kompromisses in New York zeigten sich viele Medien in ihrer Bewertung unentschieden. So schrieb die ZEIT in ihrer Online-Ausgabe: "Der Vertrag sieht vor, nationale Kontrollsysteme aufzubauen, also alle genehmigten Verkäufe und Käufe detailliert aufzulisten und jährlich an ein UN-Sekretariat und die anderen Unterzeichnerstaaten zu berichten. In Ländern, die es damit nicht ernst meinen, könnten schwache Vorgaben Schlupflöcher offenlassen, oder die Vorschriften würden kaum oder gar nicht durchgesetzt. Zumal der Vertrag ausdrücklich zulässt, Informationen nicht weiterzugeben, wenn sie die nationale Sicherheit betreffen oder wirtschaftliche Interessen gefährden."

Die Neue Zürcher Zeitung fasste zusammen: "Dass der ATT nun per Mehrheitsentscheid statt im Konsens verabschiedet wurde, schmälert ihn rechtlich keineswegs, auch wenn die politische Signalwirkung allenfalls etwas schwächer ist. Menschenrechtsgruppen feierten die Verabschiedung als 'historischen Erfolg', da der Waffenhandel, mit dem jährlich über 60 Milliarden Dollar umgesetzt werden, nun erstmals internationalen Regeln unterstellt wird. Der Stimme enthielten sich Waffenimporteure und Mitglieder der Bolivarianischen Allianz für Amerika wie Venezuela. Sie kritisierten, der ATT bevorzuge die Exporteure und gebe ihnen die Möglichkeit, den Verkauf von Waffen an willkürliche Bedingungen zu knüpfen."

Und die WELT warf ein: "Die Bestimmungen schränken Ausfuhren aus Deutschland nicht ein. Die bestehenden EU-Exportbestimmungen und die nationalen deutschen Regeln gehen weiter als das neue internationale Abkommen."