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DSB- & DJV-Präsidien sprechen mit BMI-Staatssekretär Christoph de Vries
Die Präsidien des Deutschen Schützenbundes (DSB) und des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kamen am 24. September in Berlin zusammen, um sich mit Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, intensiv über die anstehende Evaluation des Waffenrechts auszutauschen.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat im September, dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung folgend, mit einer Evaluierung des Waffenrechts begonnen, um die Praxistauglichkeit und Anwenderfreundlichkeit der geltenden Regelungen zu überprüfen und das Gesetz fortzuentwickeln. Betroffene Verbände sind nun zunächst aufgerufen, sich mit den aus ihrer Sicht fünf wichtigsten Punkten bis zum 6. Oktober 2025 an das BMI zu wenden.
Wie zu allen waffenrechtlichen Vorgängen der vergangenen Jahre sind der DSB und der DJV dazu in engem Austausch, um gemeinsam bestmöglich die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Deshalb erfolgte vor der Sitzung mit dem BMI-Vertreter die zweite gemeinsame Präsidiumssitzung der beiden Spitzenverbände, nachdem im vergangenen Jahr beim DSB in Wiesbaden die Premierenveranstaltung stattgefunden hatte. Grundtenor: Im engen Schulterschluss wollen beide Verbände für ihre Mitglieder ein sicheres, aber vor allem auch praktikables und schlankeres Waffengesetz.
Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, und Dr. Kai Schollendorf, Leiter des Referats KM 5 im BMI (zuständig für Waffen- und Sprengstoffrecht), gingen in den Austausch mit den beiden Präsidien, um sich zum einen deren konkrete Anliegen anzuhören und zum anderen die Perspektive der Bundesregierung zu erläutern.

Beide Präsidenten bedankten sich beim BMI für den notwendigen und begonnenen Evaluationsprozess sowie die Möglichkeit der breiten Partizipation der betroffenen Verbände und formulierten ihre Erwartungen an die Evaluierung:
„Es ist wichtig, ein systematisches Gesetz aus einem Guss zu erstellen, das stringent und anwenderfreundlich für die Legalwaffenbesitzer, aber auch die Waffenbehörden ist, und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt“, so DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Und Amtskollege Hans-Heinrich von Schönfels ergänzte: „Wir bieten dem Gesetzgeber gerne unsere Zuarbeit und Expertise an. Denn Sportschützen und Jäger brauchen endlich wieder Rechtssicherheit durch eindeutige und unmissverständliche Textformulierungen, die eine einheitliche Auslegung des Rechts durch die jeweiligen Verwaltungen in den einzelnen Bundesländern sicherstellen.“
Bis zum 6. Oktober können nun die Evaluierungsgegenstände benannt werden. Daraufhin werden durch das BMI die Evaluierungsinstrumente erstellt und der entsprechende Fragebogen an die Verbände verschickt. Bis Ende Dezember dieses Jahres sollen die eingegebenen Daten ausgewertet werden, dann gibt es nochmals einen Austausch mit den verschiedenen Verbänden und Institutionen, ehe dann der Prozess der eigentlichen Novellierung startet, an dessen Ende ein neues Waffengesetz verabschiedet werden soll.
Der Deutsche Schützenbund und der Deutsche Jagdverband werden nun in enger Abstimmung miteinander – auch mit weiteren Verbänden – ihre jeweils fünf wichtigsten Themenkomplexe formulieren und bis zum 6. Oktober an das Bundesministerium des Innern richten.