Infothek Waffenrecht

DSB gewinnt Gerichtsverfahren um Liste B

14.07.2014 14:37

Der Deutsche Schützenbund hat vor dem Verwaltungsgericht in Köln, gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Genehmigung der Liste B geklagt.

Ähnliche Klagen wurden von anderen Schießsportverbänden mit gleichem Inhalt geführt.

 

Inzwischen liegt die schriftliche Abfassung des Urteils vor.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.