Infothek Waffenrecht
DSB gewinnt Gerichtsverfahren um Liste B
Der Deutsche Schützenbund hat vor dem Verwaltungsgericht in Köln, gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Genehmigung der Liste B geklagt.
Ähnliche Klagen wurden von anderen Schießsportverbänden mit gleichem Inhalt geführt.
Inzwischen liegt die schriftliche Abfassung des Urteils vor.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.