Verbandspolitik
DSB gibt Stellungnahme für weitere Nutzung bleihaltiger Munition ab
Das Präsidium des Deutschen Schützenbundes hat in seiner Sitzung während der Deutschen Meisterschaft in München eine Stellungnahme im Bleibeschränkungsverfahren verabschiedet und fristgerecht bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) eingereicht. Dabei geht der DSB detailliert auf die Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozio-ökonomische Analyse (SEAC) ein.
Zwar ist der aktuell vorliegende Bleibeschränkungsvorschlag der ECHA aus Sicht des Sportschießens leicht verbessert gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, dennoch gibt es einige drängende Probleme und unklare Punkte. So ist insbesondere die geplante Beschränkung der Verwendung bleihaltiger Munition auf offenen Schrotständen für das Flinten-Schießen aus DSB-Sicht besonders kritisch. Eine weitere Nutzung in diesem Rahmen wird seitens der ECHA lediglich als „optional conditional derogation“ (mögliche bedingte Ausnahmeregelung) dem Gesetzgeber als Option angeboten. Der DSB fordert dagegen eine (bedingte) Ausnahmeregelung für das Flintenschießen, da mit einem Bleiverbot für die Spitzenschützen der EU-Grundsatz der gleichen Wettbewerbsbedingungen nicht mehr gegeben wäre und auch der Breitensport und die gesellschaftliche Bedeutung des Schützenwesens - seit 2015 immaterielles Kulturerbe in Deutschland - mit den positiven Auswirkungen des Zusammenlebens, der Integration und Inklusion deutlich leiden würde. Überhaupt wirft der DSB der SEAC-Stellungnahme vor, sich zu sehr auf die rein wirtschaftliche Perspektive zu konzentrieren und den soziologischen Aspekt völlig zu vernachlässigen.
Als weitere Argumente gegen ein Bleiverbot auf Flintenständen führt der DSB die immens steigenden Kosten für die Betreiber der Schießanlagen an, denn diese sind (größtenteils) aktuell nicht für die Verwendung von bleifreier Munition zugelassen und ausgerüstet. Auch der ECHA-Forderung einer einmal jährlichen Rückgewinnung von 90% des Altbleis widerspricht der DSB. Dies sei zum einen wirtschaftlich nicht tragbar, zum anderen wäre es viel sinnvoller und praktikabler eine entsprechend hohe Bleirückhaltequote einzuführen. Weiteren Punkten, wie beispielsweise die vorgeschlagene Übergangsfrist von fünf Jahren, widerspricht der DSB in der angehängten ausführlichen Stellungnahme deutlich als viel zu kurz und realitätsfern.
DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels fasst die DSB-Forderung in diesem gesamten Verfahren nochmals zusammen: „Wir fordern, eine dauerhafte, zeitlich unbegrenzte Ausnahmeregelung für alle Arten von bleihaltiger Munition für alle Sportschützen auf allen registrierten/lizenzierten Schießsportanlagen, die nach den jeweiligen nationalen Vorschriften betrieben werden, zu installieren.“
Der DSB wird sich in diesem wichtigen Verfahren weiter für seine Mitglieder einsetzen und einbringen. Dazu werden auf Bundes- und EU-Ebene zahlreiche Gespräche mit Politikern und Interessensvertretern geführt, zudem wurde ein gemeinsames Positionspapier mit deutschen Verbänden aus den Bereichen Schießsport, Biathlon, Jagd, Industrie und Handwerk erarbeitet.