Infothek Waffenrecht
DSB-Sportordnung vom BVA freigegeben
Die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (Stand 01.01.2014) ist freigegeben. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat die Überarbeitung der Bundessportordnung zur Kenntnis genommen.
Eine Genehmigung der Sportordnung (01.01.2014) war nicht erforderlich, und wurde daher auch vom DSB nicht beantragt, da es keinerlei Änderungen im waffenrechtlich relevanten Bereich gab.
Die Sportordnung (Stand 01.01.2014) wird zum 01.01.2014 ins Netz eingestellt.