Infothek Waffenrecht
DSB-Vizepräsident Kohlheim im Deutschlandfunk
Am vergangenen Mittwoch war der Vizepräsident und Waffenrechts-Experte des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, zu Gast im Deutschlandfunk (DLF). Er diskutierte dort mit der freien Journalistin Uschi Götz, der Sachbuchautorin Ines Geipel, sowie dem Journalisten Roman Grafe zum Thema "Tatort Schule - Zehn Jahre nach dem Amoklauf in Erfurt". Die Diskussionsleitung hatte der DLF-Moderator Rainer Burchardt.
Die Gesprächsrunde debattierte insbesondere über die vielfältigen gesellschaftlichen und psychologischen Implikationen, die bei Verbrechen mit Schusswaffen eine Rolle spielen können. Besonderer Bedeutung komme dabei gerade der sicheren und strikt an den geltenden Regelungen orientierten Aufbewahrung von Sportwaffen und Munition zu. Der Deutsche Schützenbund engagiert sich auf diesem Gebiet seit Jahren mit Nachdruck und informiert regelmäßig umfassend über die korrekte Lagerung von Waffen und Munition. So wurde bereits 2009 ein Aufbewahrungsposter aufgelegt und an alle 15.000 Vereine unter dem Dach des Deutschen Schützenbundes und seiner Landesverbände versandt. Nach wie vor kann es unter diesem Link abgerufen werden.
Jürgen Kohlheim trat dabei entschieden für eine Versachlichung der waffenrechtlichen Debatte ein, zumal Deutschland ohnehin über eines der strengsten Waffengesetze der Welt verfügt. Schließlich ist der Erwerb von Kurzwaffen (Pistole und Revolver) und Langwaffen (Büchse und Flinte) in der Bundesrepublik streng geregelt: Eine Feuerwaffe darf seitdem nur erwerben, wer 25 Jahre alt ist (Ausnahmen bei Vorlage eines psychologischen Gutachtens und für bestimmte Kleinkaliberwaffen), die erforderlich Zuverlässigkeit hat, die persönliche Eignung besitzt, ein konkretes Bedürfnis für den konkreten Waffenerwerb nachweist, mindestens ein Jahr am Sportschießen im Verein teilgenommen hat, eine staatlich kontrollierte Sachkundeprüfung abgelegt hat und die gesetzmäßige Aufbewahrung in klassifizierten Tresoren nachweist. Diese Voraussetzungen werden von den zuständigen Behörden akribisch geprüft. Auch nachdem die Behörde den Erwerb der vom Sportschützen für eine konkrete Disziplin notwendige Sportwaffe bewilligt hat, bleibt der Sportschütze unter staatlicher Aufsicht: Mindestens alle drei Jahre wird er von Amts wegen auf seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung – kostenpflichtig – überprüft. Zudem wird regelmäßig das Fortbestehen des Bedürfnisses zum Waffenbesitz überprüft. Sportschützen werden zudem daraufhin kontrolliert, ob die Waffen auch tatsächlich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt werden.
DSB-Vizepräsident Kohlheim widersprach im Verlauf der Sendung insbesondere allen Versuchen, ein hochgradig diffiziles, gesellschaftliches wie psychologisches Phänomen auf wenige, der tatsächlichen Sachlage oft nicht gerecht werdenden Aussagen zuzuspitzen.