Jugend

DSJ: JuBaLi Ausbilder-Lehrgang 2026 von Dezember bis März

24.10.2025 10:13

Die Deutsche SchützenJugend bietet Anfang 2026 wieder den beliebten Präsenz-Lehrgang zur Ausbildung von JuBaLi-Ausbildern an. Ziel des Lehrgangs ist es, die Teilnehmenden dazu zu befähigen, künftig eigenständig Schulungen nach der DSB-Lehrgangskonzeption „Jugendbasislizenz“ durchzuführen. Zwei verpflichtende Online-Workshops ergänzen die Ausbildung, der erste ist bereits im Dezember 2025.

Der Kurs richtet sich an Ausbilderinnen und Ausbildern in den Landesverbänden des DSB, die künftig Lehrgänge mit der Qualifikation nach § 27 Abs. 3 WaffG zur JuBaLi anbieten möchten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige Trainerlizenz im Sportschießen eine Jugendleiterlizenz, sofern diese in einem DSB-Landesverband erworben wurde.

Der Lehrgang kombiniert zwei Online-Workshops mit einer intensiven Präsenzphase:

1. Methodenkompetenz Visualisierung

  • Kreative Gestaltung von Flipcharts
  • Klare Schrift und strukturierte Darstellung
    Montag, den 01.12.2025 18:00 - 21:15 Uhr (Online)

2. Methodenkompetenz Digitalisierung

  • Einsatz digitaler Tools und Plattformen für interaktive Lehrveranstaltungen
  • Kreative Online-Lehrmethoden
    Dienstag, den 17. März 2026, 18-21 Uhr (Online)

3. Präsenzlehrgang in Gelnhausen (Anmeldung & Infos)

  • Anwendung der Lehrmethoden für JuBaLi-Lehrgänge
  • Aufsichtspflichten im Kinder- und Jugendtraining
  • Pädagogische Grundlagen & Haftungsfragen
  • Sportwissenschaftliche Erkenntnisse aus der Universität Würzburg
    20.-22. Februar 2026
    Best Home Hotel GmbH, Altenhaßlauer Weg 3, 63571 Gelnhausen

WICHTIG: Die beiden Online-Workshops sind verpflichtender Bestandteil der Ausbildung und im Preis enthalten!

In den Lehrgangskosten sind zudem Unterkunft im Doppelzimmer, Verpflegung sowie sämtliche Lehrgangsmaterialien inbegriffen. Die Ausbilderschulung wird mit 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung für C-, B- und A-Trainer sowie Jugendleiter anerkannt.

Die Anmeldung erfolgt persönlich und muss durch den jeweiligen Landesverband bestätigt werden.

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