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Ein Jahr Sperre für Dopingvergehen

25.06.2004 00:00

Ein Schütze, der bei den Deutschen Meisterschaften 2003 in Garching-Hochbrück nach seinem Wettkampf zu einer Urinprobe ausgelost und mit einem übersteigerten Wert an Tetrahydrocannabinol (THC) gemessen wurde, ist nun auf Antrag des Kontrollausschusses vom DSB-Gericht rechtswirksam zu einer Wettkampfsperre von einem Jahr verurteilt worden.

 

Der bei dem Sportler gemessene Wert von Tetrahydrocannabinol ist nach dem Anti-Doping-Regelwerk der Olympischen Bewegung als Dopingmittel verboten. Das Regelwerk der Olympischen Bewegung ist gemäß § 2 Ziffer 5 der Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings des Deutschen Sportbundes für alle Sportler verbindlich und auch vom Deutschen Schützenbund als Mitglieds-Verband anerkannt.