Anti-Doping
Entwurf zum Anti-Doping Gesetz - Bei Dopingnachweis droht Haft
Nach intensiver Debatte haben sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) auf ein Anti-Doping-Gesetz verständigt. Wie das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf den Gesetzentwurf berichtet, müssen Spitzensportler künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, sollte ihnen die Einnahme verbotener Substanzen nachgewiesen werden.

Dem Gesetz zufolge können Sportler belangt werden, die in ihrer Disziplin "erhebliche Einnahmen" erzielen oder in einem der Testpools der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) erfasst sind. Das betrifft demnach rund 7000 deutsche Spitzensportler, Freizeitsportler sind damit ausgenommen. Ein ausländischer Sportler soll bei Verstößen in Deutschland ebenfalls belangt werden können.
Vorgesehen sind in dem Gesetzentwurf auch Haft- und Geldstrafen bei Besitz und Erwerb von Dopingmitteln, um gegen Vorteile vorzugehen, die sich gedopte Sportler mit Preisgeldern erzielt haben. Außerdem soll auch der Erwerb und Besitz verbotener Stoffe geahndet werden können, Sportlern drohen hierbei bis zu zwei Jahre Haft.
Mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz soll außerdem die Weitergabe von Daten durch die Justiz an die Anti-Doping Agentur NADA erleichtert werden. Nicht zuletzt sieht das Gesetz auch Strafen für Ärzte und Dealer vor, die Dopingmittel verabreichen oder vertreiben.
Den Entwurf für das Gesetz wollen die Minister demnach im Tagesverlauf präsentieren, im kommenden Frühjahr soll es vom Kabinett beschlossen werden.
- Text: Tagesschau.de